Grundgesetz, Artikel eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel zwei: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. So weit, so eindeutig.
Aber: Ab wann ist ein Mensch ein Mensch? Um die Antwort auf diese Frage geht es an diesem Abend in der katholischen Akademie in Hohenheim. Sie wird nicht gefunden werden, so viel stand schon vor der Podiumsdiskussion fest. Denn sie wird schon seit den 60er-Jahren gesucht. So sagt es der Moraltheologe Dietmar Mieth. Er ist 70 Jahre alt.
Auslöser der damaligen Debatte war nicht zuletzt Robert Edwards. Schon in den 50er-Jahren arbeitete er an einer Methode zur künstlichen Befruchtung. Am Montag bekam Edwards, der 1977 erstmals einen Menschen künstlich zeugte, den Medizin-Nobelpreis zugesprochen. Der Vatikan hat die Verleihung scharf kritisiert.
Aber um Religion geht es heute nicht im katholischen Bildungszentrum. Es geht um Medizin, Moral, Ethik, Jura. Anlass ist die vorerst letzte Folge von Edwards Entdeckung, die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Die ist eine gentechnische Methode, Eltern zu gesunden Kindern zu verhelfen, die sonst Kinder mit Erbkrankheiten oder Behinderungen zeugen würden, Down Syndrom beispielsweise oder Mukoviszidose. Die Gentechniker untersuchen die künstlich befruchtete Eizelle auf Defekte. Finden sie keine, wird der Embryo in den Mutterleib eingesetzt. Finden sie welche, wird der Embryo "verworfen", wie die Sprachregelung für diesen Fall lautet.
Überzeugte Katholiken könnten das Mord nennen - und würden sich damit dem Arzt und den Eltern gegenüber strafbar machen. Denn letzter Auslöser dieser Debatte ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli. Dessen fünfter Senat hat einen Arzt freigesprochen, der die PID angewendet hatte. Bis dahin galt sie als illegal. Legal ist sie auch nach dem Urteil nicht, meint Hinner Schütze, nur eben nicht strafbar. Das ist fein zu unterscheiden. "Das ist das Tolle bei der Juristerei", sagt er, "man kann alles immer so rum oder so rum sehen". Schütze muss es wissen. Er lehrt Rechtswissenschaften. "Rechtspolitik" nennt er das Urteil und meint, die Richter waren ungehalten über die Politik. Die Bundesregierung weigert sich schlicht, ihre Gesetze den neuen medizinischen Möglichkeiten anzupassen. Im Ausland ist das anders.
Es ist keineswegs so, dass Eltern und Ärzte nicht über ihr Tun nachdenken. Jener freigesprochene Arzt hatte sich selbst angezeigt, um eine juristische Klärung zu erzwingen. Die Eltern könnten ein Kind zeugen, es legal im Mutterleib untersuchen und legal abtreiben lassen. Eben das wollen sie nicht: abtreiben. Im Streit um den Paragraphen 218 ging es darum, ob eine Frau gezwungen werden darf, ein geschädigtes Kind zu gebären. Wenn man so will, geht es an diesem Abend darum, ob eine Frau zur Abtreibung gezwungen werden darf.
Selbstverständlich ist dieser Wortlaut viel zu verknappt, denn in einer Debatte, in der es keine einfachen Antworten gibt, gibt es auch keine einfachen Fragen. Nicht einmal für jenen Vatikan, der das Nobelpreiskomitee geradezu reflexartig kritisierte. Denn die Kirchenoberen haben ein zusätzliches Problem: Ihnen gilt der Embryo schon von dem Moment an als Mensch, in dem die Zellkerne des Spermiums und der Eizelle verschmelzen. Das macht die PID unmöglich. Andererseits: Lehnen die Katholiken die Genuntersuchung ab, fördern sie im Gegenzug die Abtreibung.
In Großbritannien gilt: In den ersten 14 Tagen nach der Zeugung ist ein Embryo kein Mensch, sondern ein Zellhaufen. Mit ihm kann jeder tun, was er will. Wer Geld genug hat, kann sich dort theoretisch Gene zu einem Wunschkind zusammenfügen lassen. In nicht allzu ferner Zukunft wird das jedenfalls möglich sein. Weshalb Behindertenverbände über das Urteil des Bundesgerichtshofs entsetzt waren. "PID ist Selektion, ohne Frage", sagt Mieth, der Moraltheologe, aber "im Ausland wird das nicht so kritisch gesehen wie bei uns".
Wer die Frage beantworten will, welcher Embryo ein Recht zu leben hat und welcher sterben muss, nähert sich schnell Hitlers Rassenhygiene. Vor allem deshalb zögert und zaudert der Bundestag mit neuen Gesetzen zum Thema. Ein Gesetzstext, in dem niedergeschrieben steht, in welchen Fällen die PID erlaubt sein soll, "wäre gleichzeitig eine Diskriminierungsliste", sagt die Ethikerin Karin Bentele. Bösartig formuliert: Ein Gesetz, mit dem bestimmt wird, welcher Embryo abgetötet werden darf, wäre gleichzeitig die Entscheidung, welches Leben unwert ist.
Allerdings ist eine solche Sicht "die Sicht des Embryos, was ist mit der Sicht der Frau?", fragt Helmut Heilbronner. Er ist praktizierender Humangenetiker am Klinikum Stuttgart. Bei ihm prallen alle Argumente und alle Gesetze aufeinander. Er berät Eltern, die sich sorgen, die leiden. Weniger medizinisch, mehr seelisch. Was soll er einer Frau raten, die fürchtet ein Kind zu gebären, das mit einiger Wahrscheinlichkeit vor seinem 30. Geburtstag stirbt?
Selbstverständlich berät er trotzdem. Dazu "muss man erstmal lesen, was in den Gesetzen steht", sagt Heilbronner. Und das ist oft genug widersinnig. Beispielsweise darf der Arzt einer Frau sagen, die nach einer PID fragt, dass eine Klinik in Brüssel die Untersuchung anbietet. Er darf ihr aber nicht sagen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. "Ich gehe bald in Pension", sagt Heilbronner. Das klingt, als freue er sich, bald eine Last ins Ziel zu schleppen.
Die Regierenden werden bis dahin wohl noch kein Ziel erreicht haben, schon gar nicht die Ethiker. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs "ist nichts zum Ende gekommen", sagt Bentele, "ich denke, das war ein Anfang". Mal wieder.