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Ein "absolutes Friedensangebot"

"Filder-Zeitung", vom 17.09.2010 02:43 Uhr
Filderstadt/Nürtingen. Ein 40-jähriger Autofahrer hat Glück, dass ein Fahrradfahrer bei einem Unfall nicht gestürzt ist. Von Andreas Kaier

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs hat das Amtsgericht Nürtingen einen 40 Jahre alten Autofahrer aus Filderstadt am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Außerdem zog das Gericht den Führerschein des Mannes ein und verhängte eine Sperre von sechs Monaten.

Der 40-Jährige hatte am 31. März dieses Jahres zwei 17 Jahre alte Radfahrer in Sielmingen mit seinem Auto überholt und ausgebremst. Einer der Radler hatte nach dem Bremsmanöver nicht mehr rechtzeitig anhalten können. Er fuhr gegen den rechten Außenspiegel des Wagens und zerkratzte mit dem Lenker den rechten Kotflügel. Der Filderstädter hatte die beiden jungen Männer zur Rede stellen wollen, weil einer der beiden ihm während des Überholvorgangs den Mittelfinger gezeigt hatte.

Zur Gerichtsverhandlung war es gekommen, weil der Autofahrer gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt hatte. Als Richterin Sabine Lieberei nach der Vernehmung der beiden Radfahrer und der Beifahrerin des Mannes signalisierte, dass sie sogar von einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehe, zog der Filderstädter seinen Widerspruch zurück.

Da das Einkommen des Mannes jedoch geringer war, als von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angenommen, fiel die Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro geringer aus, als vorgesehen. Der Anwalt des Mannes hatte im Hinblick auf den gezeigten Mittelfinger beantragt, den Führerschein seinem Mandanten wegen der "besonderen Umstände" und weil er ihn beruflich benötige nur für drei Monate zu entziehen. Richterin Lieberei rückte jedoch nicht von der gesetzlich vorgesehenen Mindestsperre von sechs Monaten ab und bezeichnete ihre Entscheidung als ein "absolutes Friedensangebot". Der Beschuldigte habe Glück gehabt, dass der Radfahrer nicht gestürzt sei.

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