Protestaktion gegen Kinderehen in Dublin: Die Aktion soll auf das Schicksal von Mädchen in Kinderehen weltweit aufmerksam machen Foto: PA Wire

„Kinder gehören nicht an den Traualtar“, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas. Nun legt er einen Gesetzentwurf gegen Kinderehen vor. Das Ehealter soll generell auf 18 Jahre angehoben werden.

Künftig sind in Deutschland Eheschließungen von Minderjährigen ausnahmslos verboten. Wenn eine 17-Jährige schwanger wird und deshalb ihren Freund heiraten will, ist dies künftig nicht mehr möglich. Uneheliche Kinder seien heute kein Makel mehr, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Außerdem könnten so Zwangsehen leichter verhindert werden.

Bereits geschlossene Ehen werden automatisch unwirksam

Ehen, bei denen der minderjährige Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat unter 16 war, sollen automatisch unwirksam sein. Die Begründung des Gesetzentwurfs spricht von „Nicht-Ehen“. Sie müssen deshalb auch nicht aufgehoben werden. Ausnahmen sollen aber für Altehen gelten. Wenn die Ehepartner bei der Einreise nach Deutschland beide volljährig sind, bleibt die Ehe doch wirksam, heißt es in einer „Überleitungsvorschrift“. In der Koalition war lange umstritten, was für diejenigen Ehen gilt, bei denen der minderjährige Partner zum Zeitpunkt der Heirat zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Der Gesetzentwurf von Heiko Maas sieht jetzt vor, dass solche Ehen in der Regel aufgehoben werden sollen.

Keine Nachteile beim Aufenthaltsstatus

Hierzu ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die zuständige Landesbehörde „muss“ einen Antrag auf Aufhebung stellen. Einzige Ausnahme: Der einst minderjährige Ehepartner ist jetzt volljährig und „hat zu erkennen gegeben, dass er die Ehe fortsetzen will“. Über den Aufhebungsantrag entscheidet dann das Familiengericht. Das ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Es hat die Ehe aufzuheben, es sei denn dies würde eine „schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten“ darstellen. Als Beispiel nennt die Begründung eine „krankheitsbedingte Suizidabsicht des Minderjährigen“.

Wenn die Ehe aufgehoben wurde, können die Ehepartner aber nach Erreichen der Volljährigkeit einige Monate später wieder heiraten, wenn sie wollen. Die Aufhebung der Ehe soll auch keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile bringen. Bekommt der volljährige Ehemann als verfolgter Dissident Asyl in Deutschland, so kann die 17-Jährige Partnerin Familienasyl erhalten, obwohl die beiden aufgrund der geplanten neuen Rechtslage zeitweise nicht mehr verheiratet sind.