Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Foto: dpa

Ob seine Landesregierung gegen den Beschluss der Bundesregierung zur Ehe für alle klagen wird, möchte Horst Seehofer zunächst offen lassen.

Berlin - Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) lässt offen, ob seine Landesregierung gegen den Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird. Der Sachverhalt müsse juristisch sorgfältig geprüft werden, sagte Seehofer der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Berlin. „Das wird eine Zeit dauern. Deswegen kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen, ob der Freistaat Bayern klagt.“ Er sagte aber auch: „Ich werbe für wechselseitigen Respekt sowohl für Ehen zwischen Mann und Frau, aber auch wenn gleichgeschlechtliche Paare Verantwortung übernehmen.“

Der Vizepräsident des Bundestags, Johannes Singhammer (CSU), rät der bayerischen Staatsregierung zu einer Klage gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Dies könne rasch Klarheit schaffen, ob die Neudefinition des Ehebegriffs verfassungswidrig ist, sagte er der „Welt“ (Montag). Klageberechtigt sind die Bundesregierung, ein Viertel der Bundestagsabgeordneten sowie eine Landesregierung.

Der Bundestag hatte am Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Staats- und Verfassungsrechtler sind uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.