Volker Becks Immunität ist aufgehoben worden. Foto: dpa

Nach den Chrystal-Meth-Vorwürfen gegen den Grünen Volker Beck ist die Immunität des Abgeordneten aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft kann nun ermitteln.

Berlin - Der Bundestag hat nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft die Immunität des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck aufgehoben. Sie habe deshalb Ermittlungen aufgenommen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Polizei hatte Anfang März eine kleine Menge Drogen bei Beck gefunden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelverdächtigen Substanz“, nach Medienberichten Crystal Meth. Beck stellte daraufhin seine Fraktionsämter zur Verfügung und ist derzeit krank geschrieben. Sein Mandat hat er behalten.

Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der Immunität aus formalen Gründen abgelehnt. Nunmehr hat sie dem nachgebesserten Begehren der Staatsanwaltschaft nicht mehr widersprochen.

In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.