Vor dem Landgericht Stuttgart wird ein Fall von Drogenhandel und Freiheitsberaubung verhandelt Foto: dpa

Streit unter Dealern beim Verkauf von 50 Kilogramm Marihuana: Den Angeklagten wird der Handel mit Betäubungsmitteln und der Freiheitsentzug eines Mittäters vorgeworfen.

Stuttgart - Bis auf wenige Stühle sind alle Plätze besetzt, als die drei Angeklagten kurz nach 14 Uhr in den Gerichtssaal geführt werden – jeder von ihnen mit Handschellen gefesselt und mit einem Polizisten an der Seite. Rund zwei Dutzend Freunde und Verwandte der Männer erscheinen ebenfalls zu der Verhandlung.

Den Angeklagten wird bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen – dabei soll es um 50 bis 55 Kilogramm Marihuana gehen, welches die drei mit weiteren, zum Teil noch unbekannten Komplizen zu einem Preis von insgesamt 88 000 Euro aus Albanien bezogen haben sollen. Doch nicht nur dafür müssen sich die 18, 21 und 29 Jahre alten Männer verantworten. Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung lauten die weiteren Anklagepunkte.

Die Aufbereitung des bereits am 14. Februar gelieferten Marihuanas lief wohl aus dem Ruder. Einer der Komplizen, in dessen Keller angeblich ein Teil der Ware gelagert wurde, soll um seinen versprochenen Lohn von 2 500 Euro geprellt worden sein. Um diesen Verlust auszugleichen, habe er sich selbstständig etwas von den Vorräten abgezweigt, so die Staatsanwaltschaft.

Dies soll wiederum dem 21-jährigen Angeklagten zugetragen worden sein, der den Geprellten daraufhin wohl in die Wohnung des 29-jährigen Angeklagten in Plochingen bringen ließ. Dort soll der Mann vom 24. bis 26. Februar sowie vom 2. bis 7. März gegen seinen Willen festgehalten worden sein. Der Gefangene soll von dem 21-Jährigen zweifach ins Gesicht geschlagen worden sein. Außerdem habe er Verbrennungen erlitten, die der 21-Jährige ihm angeblich mit einem erhitzten Schraubendreher zugefügt hat.

Zu den Anklagepunkten wollte sich keiner der jungen Männer äußern. Lediglich zu ihrer persönlichen Situation sagten zwei der drei Angeklagten bislang aus.

Für seine Beteiligung wurde der Geprellte und einstige Komplize der drei Angeklagten bereits in der vorletzten Woche zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Wegen seines umfassenden Geständnisses wurde die Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Das Verfahren gegen die drei 18, 21 und 29 Jahre alten Männer dauert hingegen weiter an. Drei weitere Gerichtstermine sollen im Oktober stattfinden, für den November sind noch zwei Verhandlungstage vorgesehen.