Der Richter hat keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Foto: Patricia Sigerist

Zwei junge Männer werden wegen Handels mit Drogen verurteilt. Sie waren nur ins Visier der Polizei geraten, weil sie einen Großdealer angerufen hatten, der über einen längeren Zeitraum telefonisch überwacht worden war.

Waiblingen - Bei großen Drogengeschäften gehen manchmal auch die kleinen Fische mit ins Netz. So sind Emir B. und Ali F. (alle Namen geändert) ins Visier der Polizei geraten, weil sie einen Großdealer angerufen hatten, dessen Telefon überwacht wurde. Anhand von Gesprächsprotokollen wurde ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ein Drogengeschäft in Fellbach abgewickelt zu haben.

Der Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich am 6. März des vergangenen Jahres zu. Emir B. und Ali F. sollen laut Anklage 400 Gramm Marihuana von einem Dealer gekauft haben. Die beiden Männer aus Spaichingen sollen dafür 1600 Euro bezahlt haben. Jetzt mussten sie sich wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten.

Angeklagte machen keine Aussage

Weil die beiden Angeklagten keinerlei Aussagen zur Sache machen wollten, wurde der zuständige Polizeibeamte Marius L. von der Polizeidirektion Rottweil als Zeuge befragt. Der berichtete, wie das Telefon des Großdealers Radenko S. mehrere Wochen lang abgehört worden war. „Er hatte sich unter anderem ein Kilogramm Haschisch aus Holland geholt und wollte 400 Gramm davon verkaufen“, sagte Marius L.

Ein Anrufer unter verschiedenen Namen

Im Zuge der Überwachung wurde festgestellt, dass sich ein Anrufer mehrfach unter verschiedenen Telefonnummern und Namen gemeldet hatte. „Es handelte sich aber immer um dieselbe Stimme“, sagte Marius L. Als Anschlussinhaber konnte schließlich Hakan B. ausfindig gemacht werden. Doch der widersprach den Vorwürfen. „Er sagte, dass es nur sein Bruder Emir B. gewesen sein konnte“, erzählte der Polizeibeamte.

Auch Ali F. hatte bei Radenko S. angerufen und damit die Aufmerksamkeit der Polizei geweckt. In dem Gespräch seien Sätze wie „zu krass für 600 grün“ oder „alles in trockenen Tüchern“ gefallen. Der Staatsanwalt deutete diese Äußerungen klar als Indiz, dass die beiden Angeklagten den Drogendeal eingegangen sind und sich wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht haben. Er forderte deshalb für beide Angeklagten eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Beweise für Absprachen der Beiden

Die Verteidiger plädierten dagegen für einen Freispruch ihrer Mandanten. Sie argumentierten, dass es weder Hausdurchsuchungen noch Tatnachweise gegeben hat. „Der Polizeibeamte Marius L. verlässt sich doch nur auf die Aussage des Bruders von Emir B.“, sagte dessen Verteidiger.

Der Richter Kärcher hatte jedoch keinen Zweifel, dass die Angeklagten an dem Rauschgiftgeschäft beteiligt waren, da es von der Polizei auch Beweise für Absprachen der Beiden untereinander gibt. Er verurteilte Ali F. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte, weil der 24-Jährige eine Berufsausbildung macht und eine positive Sozialprognose habe. Emir B., der von Hartz IV lebt, und schon wegen Delikten wie Hehlerei, Sachbeschädigung und Betrugs vor Gericht stand, kam nicht so glimpflich davon. Der Vorsitzende des Gerichts verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.