Matthias Pröfrock Foto: dpa

Plagiat bei Doktorarbeit: CDU-Politiker droht Strafe wegen Verletzung des Urheberrechts.

Stuttgart - Matthias Pröfrock hat beim Verfassen seiner Doktorarbeit abgeschrieben - aus Versehen, wie er sagt. Die Tübinger Staatsanwaltschaft mag das nicht einfach so glauben. Sie prüft nun, ob der CDU-Politiker mit Vorsatz gehandelt hat.

Die Staatsanwaltschaft hat den Präsidenten des Landtags, Willi Stächele, darüber informiert, dass sie gegen den Abgeordneten des Wahlkreises Waiblingen ein Ermittlungsverfahren einleiten will. Sobald das Justizministerium den Eingang des Schreibens bestätige, könne die Staatsanwaltschaft mit der Arbeit beginnen, sagte ein Sprecher der Behörde. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass der 34-Jährige vorsätzlich das Urheberrecht verletzt hat, muss er mit einer Geldstrafe rechnen und womöglich doch politische Konsequenzen ziehen.

"Teilweise den Überblick verloren"

Die juristische Fakultät der Universität Tübingen hatte Pröfrock seinen Doktortitel Anfang Juli entzogen, weil er "in nicht unerheblichem Maße" fremde Texte in seine Doktorarbeit übernommen habe, ohne dies zumindest kenntlich zu machen. Pröfrock akzeptierte die Entscheidung, kündigte aber zugleich an, im Unterschied zu anderen Politikern seine Ämter als Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Region Stuttgart behalten zu wollen. Schließlich sei er in die Ämter nicht wegen seines Doktortitels gewählt worden, erklärte er.

Vor dem Promotionsausschuss der Uni soll Pröfrock behauptet haben, er sei beim Verfassen seiner Doktorarbeit unter Zeitdruck gestanden und habe unter anderem deshalb beim Hantieren mit diversen Textversatzstücken teilweise den Überblick verloren. "Ich habe diese Fehler nicht mit Absicht gemacht", beteuerte der Mann aus Korb im Remstal, der bei der Wahl Ende März für den Wahlkreis Waiblingen in den Landtag gewählt wurde.

Die Universität schien Pröfrocks Version zu stützen. Der Ausschuss gehe aufgrund der Schilderungen des Betroffenen davon aus, dass das Abkupfern "jedenfalls grob fahrlässig" erfolgt sei, hieß es in einer Erklärung der Uni. Beobachter gingen deshalb davon aus, dass Pröfrock keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Denn dies würde Vorsatz erfordern.

Grobe Fahrlässigkeit reicht aus

Die Ermittler in Tübingen interpretieren die Uni-Formulierung "jedenfalls grob fahrlässig" aber offenbar als "zumindest grob fahrlässig". Für den Entzug des Doktortitels reicht grobe Fahrlässigkeit auch völlig aus. Die Prüfung, ob er in Wahrheit aber vorsätzlich gehandelt hat und sich somit strafbar gemacht hat, ist nicht Sache der Uni, sondern der Staatsanwaltschaft. Und die will sich das nun genauer anschauen. Die Ermittler haben bereits seit Wochen eine entsprechende Strafanzeige auf dem Tisch und denken darüber nach, wie diese zu bewerten ist. Ihr Entschluss, nun Ermittlungen einzuleiten, stellt auch vor diesem Hintergrund einen Rückschlag für Pröfrock dar. Offenkundig sind sie der Ansicht, ihm nachweisen zu können, dass er vorsätzlich gehandelt hat, dass man mehr als die Hälfte einer Doktorarbeit nicht aus Versehen abkupfern kann. So sehen es auch die Plagiatsjäger der Internetseite Vroniplag Wiki, die mit ihren Recherchen den Stein ins Rollen gebracht haben. Pröfrock habe vorsätzlich gehandelt, heißt es aus ihren Kreisen. Anders seien Umfang und Art des Abkupferns nicht zu erklären.

Für die Einleitung von Ermittlungen gegen Landtagsabgeordnete braucht es in Baden-Württemberg keine Zustimmung des Parlaments. Nur wenn Durchsuchungen geplant sind oder eine Strafe verhängt werden soll, muss das Parlament die Immunität des betroffenen Abgeordneten aufheben.