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Nach massiven Protesten verabschiedet sich Claudia Porsche von den Pferdehof-Plänen.

Weil der Stadt - Das Gewieher von Pferden der Familie Porsche im Weil der Städter Gewann Mönchsloh bleibt aus. Nach massiven Protesten und Unstimmigkeiten im Genehmigungsverfahren hat Claudia Porsche ihr Baugesuch zurückgezogen.

Nach aller Aufregung im Gemeinderat, in Naturschutzverbänden und in der Bürgerschaft, nach Protestkundgebungen und Demonstrationen mit Hunderten von Menschen, gibt sich die Stadt über die neue Wendung wortkarg. "Die Bauantragstellerin hat ihr Baugesuch für eine Pferdezucht im Gewann Mönchsloh in Weil der Stadt zurückgezogen. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die lange Verfahrensdauer und die noch offenen (in der Baugenehmigung als Auflagen enthaltenen) Rechtsfragen", lautet die Pressemitteilung vom Freitagmorgen. Ob und wo Claudia Porsche ihr Gestüt bauen wird, ist vorerst offen. Gleichwohl erlaubt es ihr Schritt sowohl Befürwortern als auch Gegnern, das Gesicht zu wahren.

Mit zweierlei Maß gemessen?

In der langen Diskussion um das Projekt im Landschaftsschutzgebiet erhitzten sich die Gemüter nicht nur an der rund 250 Quadratmeter großen Villa mit zwölf Pferdeboxen, sondern auch am Führungsstil von Bürgermeister Hans-Josef Straub. Ihm warfen Kritiker wie der Grünen-Stadtrat Wolfgang Fischer Verfahrensfehler und einen "unsäglichen Führungsstil" vor.

Umstritten ist dabei der Standpunkt des Stadtoberhaupts, der Gemeinderat sei im Genehmigungsverfahren nicht zustimmungspflichtig, weil die Stadt über eine eigene Baurechtsbehörde verfüge. Außerdem, so der Grünen-Landtagsabgeordnete Bernd Murschel, hätten die Menschen den Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde.

Diese Unstimmigkeiten haben dazu geführt, dass das Regierungspräsidium (RP) seit einigen Wochen das Verfahren auf Fehler prüft. Durch die neue Entwicklung entfällt möglicherweise die unangenehme Pflicht, auf Verfahrensfehler von Gemeinde und Landratsamt im Genehmigungsverfahren hinzuweisen. Gewandt präsentiert RP-Sprecher David Bösinger die diplomatische Wendung: "Wir waren mit der Prüfung des Sachverhalts beschäftigt. Durch die Rücknahme des Gesuchs hat sich die weitere Prüfung erledigt."

Ähnlich sieht man es auch im Verband Region Stuttgart (VRS). "Wenn es keinen Bauantrag mehr gibt, ist der Fall beendet, alles Weitere bleibt spekulativ", sagt VRS-Planungsdirektor Thomas Kiwitt. Der Verband Region war bei der ersten Genehmigung nicht angehört worden, hatte jedoch auf einer Beteiligung im weiteren Verfahren bestanden, weil das Baugesuch sowohl einen schon rechtskräftigen regionalen Grünzug betraf, als auch den neuen Regionalplan, der noch nicht genehmigt ist.

Entwicklung überrascht Landrat

"Ich bin von der Entscheidung der Familie Porsche überrascht", sagt Landrat Roland Bernhard. Seine Behörde in Böblingen habe die Angelegenheit nach Recht und Gesetz bearbeitet. Kreispolitisch halte er ein Porsche-Gestüt "an einem anderen, weniger sensiblen Standort" für begrüßenswert. Von einem Alternativstandort sei ihm allerdings "nichts Konkretes" bekannt. Bernhard: "Wir werden andernorts ein Verfahren unterstützen."

Die aktuelle Entwicklung lässt jedoch ein Problem ungeklärt: Wird künftig der Weil der Städter Gemeinderat bei wichtigen Baufragen beteiligt? Diese Grundsatzfrage lässt der Weinheimer Rechtsanwalt und Stadtrat Peter Lautenschläger klären. "Ich habe mich mit einem Kollegen in den Gemeinderat wählen lassen, weil mir aufgefallen ist, dass Gemeinderäte immer häufiger mit bloßen Informationen durch Powerpoint-Vorträge von den Bauverwaltungen aus den Genehmigungsverfahren hinausgedrängt werden." Gegen eine solche Entscheidung in Weinheim hat der Jurist Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe erhoben, und als die Behörde untätig blieb, dagegen eine Untätigkeitsklage eingereicht und mit seinem Bürgermeister einen Kommunalverfassungsstreit begonnen.

Seine Klage wurde in erster Instanz abgelehnt. Lautenschläger: "Genau diese Ablehnung hatte Hans-Josef Straub dann in Weil der Stadt seinen Stadträten vor die Nasen gehalten." Die Ablehnung ist jedoch nicht rechtskräftig, weil Lautenschläger dagegen Beschwerde eingelegt hat. Über den ersten Eilantrag entscheidet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach der Prognose des Juristen voraussichtlich Ende des Monats, das eigentliche Urteil wird später kommen. Lautenschläger: "Ich erhoffe mir die Klärung, welche Macht der Bürgermeister in diesen Dingen hat."