Justitia, das Symbol des Rechts – auch Staatsanwälte repräsentieren das Recht und sollten gerade deshalb über jeden Zweifel erhaben sein. Foto: dpa

Im Disziplinarverfahren gegen den Freiburger Staatsanwalt Thomas Seitz sollte das Stuttgarter Justizministerium zügig agieren.

Freiburg - Wer als Repräsentant des Staats auftritt, gar Menschen im Namen des Staats vor Gericht bringt und anklagt, darf mit strengen Maßstäben gemessen werden. Auch bei dem, was er oder sie außerhalb des Gerichtssaals öffentlich und vor allem politisch von sich gibt. Alle Bürger, auch zugewanderte, haben als Angeklagte vor Gericht Anspruch auf einen unparteiischen Richter und einen unvoreingenommenen Staatsanwalt. Jeder Zweifel daran untergräbt das Ansehen des Rechtsstaats. Im Fall Seitz hat die Freiburger Staatsanwaltschaft wohl erhebliche Zweifel daran, sonst hätte sie das Verfahren nicht nach Stuttgart gegeben.

Doch über solch ein Disziplinarverfahren muss in angemessener Zeit entschieden werden, sonst keimt Misstrauen, denn Beamte urteilen über Beamte. Daher sollte das Ministerium die problematischen Äußerungen des Staatsanwalts Thomas Seitz als AfD-Politiker möglichst bald bewerten.

Denn Seitz’ rechte Sprüche sind schon lange bekannt, auch seine frühere Zugehörigkeit zur ultrarechten Kleinpartei Die Freiheit. Vor der Landtagswahl 2016 haben sich seine Freiburger Vorgesetzten offenbar gescheut, über das Gebaren des AfD-Kollegen zu entscheiden, denn man hätte ihnen Wahlbeeinflussung vorwerfen können, zumal sie einen Verweis offenbar für zu gering halten. Im September ist nun wieder eine Wahl, Seitz kandidiert dabei mit guten Chancen. Die Wähler haben ein Recht darauf, vorher zu erfahren, ob das Ministerium seine politischen Äußerungen für vereinbar mit seinem Beruf hält.