Im Mai war Daimler Gegenstand einer Razzia mit 230 Polizisten. Sie rückten zeitgleich an elf Standorten ein – auch in der Konzernzentrale in Untertürkheim. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Nur wenige kennen die genauen Vorwürfe, die die Justiz Daimler in der Dieselaffäre macht – dennoch landete der Durchsuchungsbeschluss in der Öffentlichkeit. Ein Experte erklärt die Interessenlagen, die dahinter stehen.

Stuttgart - Experte Uwe Wolff erklärt, warum im Dieselskandal immer wieder brisante Informationen publik werden.

Herr Wolff, mitten im Ermittlungsverfahren gegen Daimler ist über einige Medien der Inhalt des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bekannt geworden, wonach eine Million Mercedes-Fahrzeuge von möglichen Diesel-Manipulationen betroffen seien und Fahrzeugen sogar die Stilllegung drohe. Wie gelangen solche Informationen aus dem Justizapparat an die Öffentlichkeit?
Dass Informationen aus Ermittlungsverfahren vorzeitig durchsickern, kommt immer wieder vor. Es lässt sich zwar nicht beweisen, wer das durchsticht. Aber man kann schon fragen, wem solche Indiskretionen nützen.
Wer profitiert davon?
Es gibt ja nicht allzu viele Stellen, die diesen richterlichen Beschluss besitzen. Dazu gehören die Staatsanwaltschaft und die Polizei, aber auch das betroffene Unternehmen und natürlich das Gericht selbst. Das Unternehmen hat am vorzeitigen Bekanntwerden der Vorwürfe sicher kein Interesse. Bei der Staatsanwaltschaft sieht es anders aus. Das heißt nicht, dass sie es auch durchgestochen hat. Aber es spielt ihr in die Karten.
Was hat sie davon?
Die Unternehmen werden in solchen Verfahren meist von einer Vielzahl hoch spezialisierter Anwaltskanzleien vertreten. Da ist die Waffengleichheit nicht immer gegeben. Werden unangenehme Details aus Ermittlungsverfahren vorzeitig bekannt, leidet der Ruf von Unternehmen und ihrer Automarken. Dessen sind sich Staatsanwälte sehr wohl bewusst. Indiskretionen üben Druck auf die Unternehmen aus, sich kooperativ zu verhalten und die Ermittlungen nicht zu erschweren. Zugleich machen die Staatsanwälte klar, dass nicht die teuren Kanzleien der Unternehmen, sondern sie selbst der Herr des Verfahrens sind.
Bei Audi sind Ermittler just an dem Tag zur Razzia angerückt, als zahlreiche Journalisten und Pressefotografen zur Bilanzpressekonferenz kamen. Das führte zu einer ausgiebigen, bebilderten Berichterstattung in den Medien. War das eine gezielte Aktion?
Die Staatsanwaltschaft behauptet ja, das sei reiner Zufall gewesen, sie habe überhaupt nicht gewusst, dass an dem Tag die Jahrespressekonferenz stattfindet. Das ist natürlich vollkommen unglaubwürdig. Diese Razzia hat nicht nur der Beweissicherung gedient, sondern war auch eine Inszenierung, mit der die Staatsanwaltschaft gegenüber der Öffentlichkeit Stärke demonstrieren wollte.
Wenn die noch nicht erhärteten Beschuldigungen schon während der Ermittlungen im Detail bekannt werden, beeinflusst das ja die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens, gegen das gerade ermittelt wird. Beeinflusst das Meinungsklima auch die Richter?
Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass die Entscheidung über Schuld oder Unschuld durch das öffentliche Klima kaum beeinflusst wird. Sehr wohl aber hat es bei einem Schuldspruch Einfluss auf das Strafmaß. Die Frage, wie ein Ermittlungsverfahren in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, lässt auch Richter nicht kalt. Auch sie lesen Zeitung und schauen Nachrichten. Und da fast jedes zweite Auto in Deutschland ein Diesel ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Richter, die über Daimler und VW beraten, als Dieselfahrer auch selbst von den Problemen betroffen sind. Das alles kann mehr oder weniger eine Rolle spielen, wenn ein Richter über das Strafmaß entscheidet.
Im Fall Daimler greift die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar auch auf Erkenntnisse der US-Justiz zurück. Was bedeutet das für die Verfahren?
Das Material aus den USA kann für die deutschen Ermittler sehr wertvoll sein. Denn im US-Recht gibt es Möglichkeiten der Beweiserhebung, die im deutschen Recht undenkbar sind.
Zum Beispiel?
In den USA gibt es das sogenannte Discovery-Verfahren, bei dem ein Unternehmen in Zivilverfahren schon aufgrund eines schwachen Verdachtes alle Unterlagen offenlegen muss, die es zu einem Fall besitzt. Bei einer sogenannten E-Discovery werden alle E-Mails der vergangenen Jahre durchgekämmt und ausgewertet. Gelangt Material aus diesem Verfahren an die deutschen Ermittler, verfügen sie über Informationen, die sie sich nach deutschem Recht so nicht hätten verschaffen können. Aber das ist ein Geben und Nehmen mit den US-Ermittlern. Je mehr die deutschen Behörden selbst herausfinden, desto höher ist die Bereitschaft der Amerikaner, ihrerseits Material herauszurücken. Auch das erklärt den Druck, den Ermittler beim Dieselskandal ausüben.
Wenn die deutsche Justiz mit der amerikanischen bei der Dieselaffäre zusammenarbeitet – spielt das nicht dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump in die Hände, dem ohnehin zu viele deutsche Autos in den USA unterwegs sind?
Mit Sicherheit. Er sieht ja amerikanische Arbeitsplätze durch die deutschen Auto-Exporte bedroht. Die Zusammenarbeit ist also durchaus ein zweischneidiges Schwert. Andererseits wären viele Skandale wie etwa die Korruption bei der Weltfußballorganisation Fifa ohne die US-Ermittler nie aufgedeckt worden. Das Gleiche gilt für den Abgasskandal. Obwohl der Diesel in den USA kaum eine Rolle spielt, wurde der Skandal dort aufgedeckt und dann auch viel konsequenter verfolgt als in Europa. Natürlich verdienen Rechtsanwälte an solchen Verfahren eine Menge Geld. Aber für dieses Geld machen sie auch einen guten Job.