Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat im Juli Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 verhängt. Foto: dpa

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte der Deutschen Umwelthilfe im Juli Recht gegeben und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 verhängt. Das sagt das Verwaltungsgericht Stuttgart zu den Fahrverboten.

Stuttgart - Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Stuttgart der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf ganzer Linie Recht gegeben: Land und Stadt tun nicht genug, um die seit mindestens sieben Jahren überschrittenen EU-Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide in Stuttgart schnellstmöglich einzuhalten. Ihrer Verpflichtung, den Luftreinhalteplan mit Maßnahmen zu ergänzen, damit die Feinstaub- und Stickoxidbelastung rasch, nachhaltig und ausreichend gemindert wird, seien sie nicht nachgekommen.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen - wie Fahrverbote ab 2020 - kommen nach Ansicht des Gerichts zu spät oder haben - wie Tempolimits, Verkehrsverbote nach Kfz-Kennzeichen oder Nahverkehrsabgabe - zu geringe Wirkung.

Das Gerichte lehnte es ab auf die Wirkung der Nachrüstungen zu warten

Das Gericht legte sich fest: Einzig ganzjährige Fahrverbote für Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 und für Diesel unterhalb von Euro 6 bereits ab Januar 2018 sind geeignet, die gesetzlichen Vorgaben schnellstmöglich einzuhalten.

Darauf zu warten, welche Wirkung Nachrüstungen älterer Diesel auf die Luftqualität haben, wie es Land und Stadt möchten, lehnte das Gericht ab. Vor allem weil das Land selbst einräumen musste, dass die Nachrüstungen die Stickoxid-Belastung maximal um neun Prozent drücken kann. Unterm Strich sagt das Gericht: Die Gesundheit der Anwohner ist wichtiger als die Bequemlichkeit der Autofahrer. Das Land sei verpflichtet, fehlende Verbotszeichen zur Not selbst zu gestalten.

Das Video ist zum Fahrverbotsurteil für Dieselfahrzeuge des Stuttgarter Verwaltungsgerichts: