Seit vergangenem Dienstag ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen „gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung.“ Foto: EPA FILE

Die Diskussion um manipulierte Diesel lässt auch Daimler keine Ruhe. Inzwischen beschäftigt sich nicht nur die US-Justiz, sondern auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit der Frage: Sind die Schwaben bei der Auslegung der Abgasvorschriften zu weit gegangen?

Stuttgart - Die Ansage war eindeutig: „Wir halten uns grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben und haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen“, sagte Daimler-Chef Dieter Zetsche im September 2015 der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ - eine Woche nach Bekanntwerden der Manipulationen von Abgaswerten bei Volkswagen. Trotzdem lässt die Diskussion um manipulierte Diesel auch Daimler keine Ruhe. Inzwischen beschäftigt sich nicht nur die US-Justiz, sondern auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit der Frage: Sind die Schwaben bei der Auslegung der Abgasvorschriften zu weit gegangen?

Deutsche Justiz: Seit vergangenem Dienstag ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen „gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung.“ Um wie viele Beschäftigte es sich handelt, ließ die Behörde ebenso offen wie die Frage, ob hochrangige Manager oder Vorstände darunter sind. Der Konzern wusste nach Angaben einer Sprecherin nichts davon, dass Mitarbeiter befragt wurden.

Deutsche Behörden: Der Stuttgarter Autobauer betont, sich bei der Abgasnachbereitung in Dieselfahrzeugen an geltendes Recht zu halten. Streitpunkt ist ein so genanntes Thermofenster, das in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasnachbereitung herunterregelt. Nach der Argumentation der Hersteller wird das genutzt, um Bauteile im Motor zu schützen. Umweltschützer wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren, dass die entsprechende EU-Verordnung zu weit ausgelegt werde. Im April einigte sich Daimler wie andere Hersteller auch mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) darauf, 247 000 Fahrzeuge „freiwillig“ zurückzurufen, um die Technik anzupassen.

Deutsche Zivilklage: Die DUH hat eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren in die Irre geführt zu haben. Auch hier bezieht sich der Verein auf das Thermofenster. Die Verhandlung ist für den 27. April angesetzt. Gegen Opel konnte die Umwelthilfe in einem ähnlichen Verfahren durchsetzen.

US-Zivilklagen: In den USA muss sich Daimler mit mehreren Abgas-Sammelklagen befassen. Die Kanzlei Hagens Berman vertritt Autobesitzer aus zahlreichen Bundesstaaten, die dem Konzern vor allem irreführende Werbung und einen zu hohen Stickoxidausstoß bei zahlreichen Dieselmodellen vorwerfen. Wie die Umwelthilfe kritisieren auch die US-Amerikaner das Herunterregeln der Abgasreinigung, wenn es draußen kälter ist. Im Dezember wies ein US-Richter die Klage ab. Hagen Berman legte aber nach. Zudem ist der Autobauer mit einer Sammelklage von Investoren in Kalifornien konfrontiert. Der Konzern weist die Anschuldigungen zurück.

US-Justiz: Im April wurde es richtig ernst für den Autobauer: Das amerikanische Justizministerium forderte Daimler zu einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit den Abgaswerten der Autos aus dem Hause Mercedes-Benz auf. Seitdem ermittelt Daimlers interne Revision mithilfe einer Anwaltskanzlei im Konzern. Zu Ergebnissen der Untersuchung schweigt der Autobauer bislang.