Nicht nur am Rathaus hat die Stadtverwaltung zum Feinstaubalarm plakatiert. Foto: dpa

Für wen gilt der Feinstaubalarm, gibt es Strafen, wie lange dauert der Appell – wir erklären die Reglen kurz und bündig.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart will die Schadstoffe in der Luft verringern – vor allem im Talkessel sind die Feinstaubwerte zu hoch. Grund für den ersten Feinstaubalarm ist eine ungünstige Wetterprognose, nach der nur wenig Luftaustausch zu erwarten ist. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, das Auto stehen zu lassen und keine Kaminöfen zu benutzen.

Wenn trifft der Alarm?

Die Stadt empfiehlt, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, Fahrgemeinschaften zu bilden, Fahrrad zu fahren oder zu Fuß zu gehen. Wer doch ein Auto braucht, könne auf ein Elektromobil oder ein E-Taxi umsteigen. Täglich kommen etwa 225 000 Berufspendler nach Stuttgart.

Gibt es Strafen?

Wer sich nicht an die Aufforderung hält, wird zunächst nicht bestraft. Sollte der freiwillige Autoverzicht nicht dazu führen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, kann es von 2018 zu Fahrverboten kommen. Die Stadt prüft zwei Alternativen. Zum einen könnte die Einfahrt nur noch für Fahrzeuge erlaubt sein, in denen mindestens zwei Personen sitzen oder die durch eine bisher noch nicht eingeführte blaue Plakette als besonders emissionsfrei gekennzeichnet sind. Zum anderen könnte der Verkehr per Zufallsprinzip reduziert werden, indem nur noch Autos mit gerader oder mit ungerader Zahl im Kennzeichen in die Stadt fahren dürfen. Elektrofahrzeuge wären davon ausgenommen.

Warum der Appell?

Grund für den Alarm sind die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Grenzwerte. Demnach darf der Tagesmittelwert bei 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft liegen. Dieser Grenzwert darf laut EU an 35 Tagen überschritten werden. Stuttgart liegt sehr weit darüber, 2015 hatte es an der Messstelle am Neckartor 72 Tage mit Überschreitung gegeben.

Bis wann gilt der Alarm?

Der Alarm endet, wenn der Deutsche Wetterdienst für zwei aufeinanderfolgende Tage einen besseren Luftaustausch prognostiziert. Er gilt zunächst bis einschließlich Mittwoch. (StN)