Ein Betrug bleibt auch dann ein Betrug, wenn man die Hintergründe nicht so genau durchschaut und deshalb die Auswirkungen nur "billigend in Kauf nimmt". Diese Lektion musste gestern vor dem Amtsgericht in Nürtingen eine 27 Jahre alte Vietnamesin schlucken. Die Frau war zur Hauptverhandlung geladen worden, weil sie Einspruch gegen einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 60 Euro erhoben hatte. Um das Geld ging es der Angeklagten allerdings weniger - sie fühlte sich vielmehr zu Unrecht beschuldigt: "Das ist nicht fair", sagte sie zum zweifachen Betrugsvorwurf von Staatsanwalt Peter Vobiller, "ich habe das nicht mit Absicht gemacht."
Der Richter hatte seine Zweifel: "Sind das nun Ihre Angaben auf dem Formular oder nicht?", fragte Rüdiger Schumacher. Mit dem Formblatt hatte die Angeklagte erstmals im Juni 2006 und ein zweites Mal im darauf folgenden Jahr Erziehungsgeld für ihre erste Tochter beantragt und dabei verschwiegen, dass sie zeitweilig beim Vater des Kindes, einem gut verdienenden Piloten, in dessen Haus in Neckartenzlingen lebte.
Die junge Mutter bekam monatlich 300 Euro bewilligt - insgesamt wurden 7200 Euro überwiesen - weil sie in ihrem Antrag angegeben hatte, als Frau ohne Ausbildung und Beruf mit ihrem Baby bei der Mutter in Bernhausen zu wohnen. Ihr Partner, erklärte sie vor Gericht, sei so oft unterwegs, dass sie sich als allein erziehend verstehe. Den Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft" kenne sie aus ihrer Heimat ohnehin nicht.
"Super geschockt" vom Betrugsvorwurf zeigte sich auch der Flugkapitän und jetzige Ehemann. Er habe damals angenommen, gab der 45-Jährige zu Protokoll, das Bundeserziehungsgeld stehe allen Eltern zu. Tatsächlich handelte es sich bei dem zwischenzeitlich geänderten Gesetz um eine einkommensabhängige Leistung, "also um Unterstützung für Leute, die das Geld wirklich gebraucht haben", sagte der Staatsanwalt und bezeichnete den Strafbefehl als Angebot: "Sie sollten sich überlegen, ob Sie das hier tatsächlich durchfechten wollen."
"Wir hatten nicht die Absicht, jemanden über den Tisch zu ziehen", beteuerte der heutige Vater zweier Töchter, der den Betrag von 7200 Euro zwischenzeitlich zurückerstattet hat. Wegen seiner ständigen Abwesenheit habe sich seine Frau beim Ausfüllen des Formulars sogar noch in einem Bürgerbüro helfen lassen. Nach einigem Zögern entschloss sich das Paar aber schließlich doch, seinen Einspruch zurückzuziehen und damit den Strafbefehl samt Eintrag ins Vorstrafenregister zu akzeptieren.