Björn Höcke liebt die Provokation. Hier bei einer Veranstaltung in Merseburg. Foto: dpa

In einer Rede verharmlost der AfD-Politiker aus Thüringen das Leugnen der Massenvernichtung der Juden im Dritten Reich als „Meinungsdelikt“.

Stuttgart - Björn Höcke provoziert gerne. Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende gehört in der Partei zum völkisch-nationalen Flügel und weiß, wie man auf der Klaviatur des Nationalismus spielt, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Manche seiner Aussagen gehen sogar einigen seiner Parteifreunde zu weit. Vor wenigen Tagen hat sich Höcke wieder einmal für eine „schreiende Ungerechtigkeit“ in unserem Rechtsstaat erregt.

Leugnung des Holocausts

Bei einer Kundgebung in Gera beklagt er sich, dass eine fast 90-jährige Seniorin von einem Gericht zu elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden ist. Sie habe öffentlich einen „historischen Sachverhalt“ geleugnet. Was Höcke in seiner Rede verharmlosend als „sogenannte Meinungsdelikte“ bezeichnete, ist die Leugnung des Holocausts. Die Frau, die er verteidigt, ist die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Die Frau ist inzwischen acht Mal wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Wie das TV-Magazin „Panorama“ berichtet, habe Haverbeck für die in Verden erscheinende rechtsextreme Zeitschrift „Stimme des Reiches“ Beiträge verfasst beziehungsweise redigiert, in denen der Holocaust geleugnet wird.

Keine Suchende oder Fragende

„Sie sind keine Suchende oder Fragende“, sagte Richter Christoph Neelsen dieser Tage in Verden laut „Panorama“ in einer Urteilsbegründung zu der 88-Jährigen. Vielmehr wolle sie mit ihren Äußerungen die Herrschaft der Nationalsozialisten rechtfertigen. Ihre immer wieder vorgebrachte Leugnung des Völkermordes an den Juden sei dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Holocaust-Leugnung sei keine schutzwürdige Meinungsäußerung.

In seiner Rede in Gera beklagte Höcke, dass man in Deutschland „für zerschmetterte Hirnschalen und zerschnittene Genitalien“ mit einer Bewährungsstrafe davonkomme, wenn man „die richtige Herkunft“ habe. Belege liefert er für diese Behauptung nicht. Und was Höcke verschweigt: die Urteile gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sind noch nicht rechtskräftig und die Frau ist weiter auf freiem Fuß. Dass eine 88-Jährige überhaupt je eine Zelle von innen sehen wird, ist in einem Rechtsstaat zudem eher ausgeschlossen.