Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Edathy-Affäre übergibt seine Vernehmungsprotokolle an die Staatsanwaltschaft. Das wurde am Mittwoch nach einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gremiums in Berlin bekannt.

Berlin - Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Edathy-Affäre übergibt seine Vernehmungsprotokolle an die Staatsanwaltschaft. Das wurde am Mittwoch nach einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gremiums in Berlin bekannt. Hintergrund sind Vorermittlungen gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen des Verdachts der Strafvereitelung.

Der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy hatte als Zeuge im Untersuchungsausschuss ausgesagt, Hartmann habe ihn zwischen Herbst 2013 und Februar 2014 mehrfach über den Stand der Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn informiert. Hartmann bestreitet das. Er hatte sich nach seiner ersten Befragung durch den Ausschuss unter Hinweis auf die Vorermittlungen auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Nach Angaben von SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht hat sich Hartmann inzwischen bis zum 10. März krankschreiben lassen. Danach werde man schauen, wie er sich seine weitere Arbeit vorstelle, sagte Lambrecht. Seine Darstellung kommentierte sie mit den Worten: „Ich habe keinen Grund, an der Aussage von Herrn Hartmann zu zweifeln.“

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob Edathy von politischen Freunden oder aus Polizei- oder Justizkreisen vor den Ermittlungen gewarnt worden war. Im niedersächsischen Verden steht Edathy derzeit vor Gericht, weil er kinderpornografisches Material gekauft und besessen haben soll.