Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen,ist auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken Foto Foto: dpa

Einer der wichtigsten Bank-Manager in Deutschland muss sich vor Gericht verantworten: Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen. Es geht um versuchten Betrug im Kirch-Prozess.

Frankfurt/München - Der Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen muss sich vom 28. April an vor dem Landgericht München wegen Prozessbetrugs verantworten. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte am Montag die seit Tagen kursierenden Spekulationen. Die Anklage gegen Fitschen, die von Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres eingereicht wurde, werde in vollem Umfang zugelassen.

Sie richtet sich auch gegen Fitschens Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie die ehemaligen Bank-Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck. Alle Banker sollen vor Gericht falsche Angaben gemacht und sich dabei abgesprochen haben. Ein Sprecher der Deutschen Bank betonte, das Institut kommentiere laufende Verfahren nicht. „Für alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bank gilt aber die Unschuldsvermutung.“

Am 28. April soll der Prozess vor der fünften Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Peter Noll beginnen. Er war unter anderem auch für den Prozess gegen Formel 1-Chef Bernie Ecclestone verantwortlich. Geplant ist dem Vernehmen nach ein Verhandlungstermin pro Woche.

Das Verfahren gegen Fitschen ist der zweite Prozess gegen einen Vorstandschef der Deutschen Bank. 2004 hatte sich Ackermann im Mannesmann-Prozess verantworten müssen. In der 627 Seiten langen Anklageschrift werfen die Staatsanwälte Fitschen und den anderen Bankern vor, im Schadensersatzprozess um die Pleite der Kirch-Gruppe, die durch ein Interview von Ex-Bank-Chef Breuer im Februar 2002 ausgelöst worden sein soll, vor mehr als drei Jahren falsch ausgesagt und faktisch gelogen zu haben. Dabei sollen sie sich unerlaubterweise abgesprochen haben, um so das Oberlandesgericht München zu täuschen und eine Klageabweisung zu erreichen.

Fitschen selbst sei der Strategie der anderen Banker zwar „nicht umfänglich“ gefolgt, habe aber wie auch Ackermann nichts unternommen, um falsche Aussagen der anderen Banker zu korrigieren. Trotzdem werfen die Ankläger auch Fitschen versuchten Betrug in einem besonders schweren Fall vor, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden könnte. Vor genau einem Jahr hatte die Deutsche Bank den Streit mit Kirch beendet und 925 Millionen Euro an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers gezahlt.

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sollen sich Richter Noll und die Staatsanwälte aber in einem wichtigen Punkt uneinig sein. Demnach habe Noll angeblich Zweifel, ob Kirch überhaupt einen Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Bank gehabt hätte. Folglich läge auch kein Prozessbetrug vor. In der Deutschen Bank, so ist zu hören, fühlt man sich jetzt darin bestärkt, dass Fitschen den Prozess unbeschadet übersteht.

Der Co-Vorstandschef der Deutschen Bank betont, er habe bei seiner Aussage im Kirch-Prozess „weder gelogen noch betrogen“. Einen Rücktritt lehnt er ab. Im Prozess in München werde er dies mit aller Deutlichkeit wiederholen, ist aus dem Umfeld der Bank zu hören. Fitschen soll auch deshalb im vergangenen Jahr das Angebot der Staatsanwälte zurückgewiesen haben, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von einer Million Euro zu beenden.

Fitschen, derzeit auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken, ist jetzt in einer ähnlichen Situation wie sein Vorgänger Josef Ackermann. Der hatte sich 2004 monatelange im Mannesmann-Prozess wegen angeblicher Untreue verantworten müssen bevor er im Juli 2004 freigesprochen wurde. Ackermann war während des Verfahrens im Amt geblieben. Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hält zwar einen Rücktritt für nicht erforderlich, schließlich gelte die Unschuldsvermutung und der Prozess könne auch mit einem Freispruch enden. „Aber Fitschen sollte während des Prozesses seine Ämter ruhen lassen.“