Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat in ihrer Funktion als Staatsschutzkammer das Verfahren gegen einen 25-jährigen, der rechten Szene zugerechneten Mann eingestellt. Foto: dpa

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart stellt das Verfahren gegen einen der rechten Szene zugerechneten 25-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und versuchte Körperverletzung ein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung war es zu einem Gerangel gekommen.

Deizisau - Am Stuttgarter Landgericht ist am Montag das Verfahren gegen einen 25-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, sich bei einer Wohnungsdurchsuchung in Deizisau am 26. Februar 2014 ein Gerangel mit der Polizei geliefert zu haben. Diese war gekommen, um rechtsradikales Material sicherzustellen. Denn der 25-Jährige ist immer wieder in Verdacht geraten, den als kriminelle Gruppierung eingestuften Autonomen Nationalisten (AN) Göppingen anzugehören. Obwohl damals rechtsgerichtete Fahnen, Flyer und Aufkleber sichergestellt wurden, reichte dies offenbar nicht für eine Verurteilung aus, denn auch dieses Verfahren war eingestellt worden.

300 Euro für Bewährungshilfeverein

Nun ist nach der Beweisaufnahme auch die verbliebene Anklage wegen des Widerstands und der versuchten Körperverletzung ohne Urteil geblieben. Das Verfahren wird auf Anregung der 18. Strafkammer in ihrer Funktion als Staatsschutzkammer eingestellt, sobald der Angeklagte die Auflage des Gerichts erfüllt hat, dem Bewährungshilfeverein 300 Euro zu überweisen.

Es ist schon mehr als drei Jahre her, da klingelte morgens gegen 6 Uhr die Polizei an der Wohnungstür in Deizisau, um die Räumlichkeiten des heute 25-Jährigen zu durchsuchen. Dieser wohnte dort mit seiner Mutter und seinem vier Jahre jüngeren Bruder. Rund acht Beamten verschiedener Einheiten – ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss – verschafften sich deshalb Zugang zu der Wohnung. Sie schildern die Geschehnisse rund um die Polizeiaktion freilich anders als der Angeklagte. Die vier Polizisten im Zeugenstand erklären, der damals 22-Jährige habe sich wenig kooperativ gezeigt und die Durchsuchung permanent gestört. Obwohl es ihm mehrfach untersagt worden sei, mit seinem als Beweismittel geltenden Handy zu telefonieren, habe er sich an diese Anweisung nicht gehalten. Daraufhin habe einer der Beamten versucht, ihm das Mobiltelefon abzunehmen. Das habe damit geendet, dass vier Polizisten den jungen Mann zu Boden rangen und ihm Handschellen anlegten.

Während der Aktion soll der Angeklagte versucht haben, einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Er habe ihn nur knapp mit dem „gezielten, kräftigen“ Hieb verfehlt, ansonsten wäre es wohl „zu erheblichen Verletzungen“ gekommen, berichtet einer der Beamten, der die Attacke beobachtet hatte. Doch die Situation habe sich schnell wieder entspannt. Nur wenige Minuten später habe sich der aufgebrachte Mann wieder beruhigt und ihm seien die Fesseln abgenommen worden.

Hund wurde weggesperrt

Der Angeklagte berichtet, ihm sei grundlos Gewalt angetan worden. Einer der Beamten habe ihm erlaubt, seinen Anwalt anzurufen, ein Kollege, der die Absprache nicht mitbekommen habe, „hat das leider nicht so gesehen“ und habe ihm gemeinsam mit drei seiner Kollegen das Handy gewaltsam abgenommen. Zuvor schon seien die Beamten sehr aggressiv gewesen und hätten zunächst gedroht, seinen Hund zu erschießen, wenn er diesen nicht wegsperre. Dabei sei der Labradormischling „das friedlichste Tier überhaupt“. Die Mutter und der jüngere Bruder bestätigten diese Aussage. Bei den anderen beiden bisherigen Durchsuchungen der Wohnung seines Bruders sei es weit ruhiger zugegangen, bekundete der 21-Jährige.