Auf die Deutsche Bank soll in der Schloßstraße Burger King folgen – das gefällt nicht jedem. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Diskutieren Sie mit - Darf die Stadt es zulassen, dass viele Schüler künftig mit Fast Food versorgt werden? Muss die Umgebung Müll und Lärm ertragen? Ein Anwohner im Stuttgarter Westen sagt Nein – und kündigt eine Klage an.

Stuttgart - Man könnte meinen, es seien noch immer Geldgeschäfte möglich an der Ecke Schloss- und Johannesstraße. Zumindest ziert das Logo der Deutschen Bank das Gebäude Schlossstraße 75. Doch die Filiale ist Geschichte, die neuen Eigentümer der unteren beiden Etagen planen eine Neuvermietung. Im Erdgeschoss sollen künftig Burger den Hunger der Kundschaft stillen. Die Kette Burger King will dort eine neue Filiale einrichten.

Weil dafür umfangreiche Umbauarbeiten notwendig sind, muss das Baurechtsamt das Vorhaben absegnen. „Es liegt ein entsprechender Bauantrag vor“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, deshalb könne man noch keine Aussage treffen, ob die Pläne genehmigungsfähig seien. Generell spricht zunächst nichts dagegen: „Grundsätzlich ist eine solche Nutzung dort durch den Bebauungsplan zugelassen.“

Das sieht Gerhard Cramer ganz anders. „Für mich ist das eine Nutzungsänderung“, sagt der Rechtsanwalt, der Eigentümer der Büroetage im zweiten Stock des Gebäudes ist und dort seine Kanzlei betreibt. Er berichtet vom vielen Müll, der jetzt schon in der Gegend durch manche Imbisse anfalle – und fürchtet, dass das mit der Burgerkette noch viel schlimmer werden könnte: „Da kommen Müll, Lärm und jede Menge Parkplatzprobleme auf die Anlieger zu“, sagt Cramer. Das sei denen nicht zuzumuten.

Der Standort liegt nahe an vielen Schulen

Das ist aber nicht das Einzige, das Cramer Sorge bereitet. In einem Brief an Oberbürgermeister Fritz Kuhn weist er auf die Verantwortung der Stadt hin. Ihm sei bestätigt worden, dass Burger King besonders deshalb an diesen Standort wolle, weil sich in der Umgebung zahlreiche Schulen befänden. Die Kette wolle besonders unter den Schülern Kunden gewinnen – und in der Tat ist knapp ein Dutzend Schulen innerhalb weniger Gehminuten zu erreichen. Die Stadtbahn, mit der viele Kinder und Jugendliche kommen, hält zudem direkt vor dem Haus.

Die Stadt dürfe deshalb das Projekt nicht genehmigen, fordert Cramer: „Es dürfte unstreitig sein, dass die von Burger King oder vergleichbaren Firmen angebotenen Speisen und Getränke der Gesundheit nicht unbedingt zuträglich sind“, heißt es in dem Schreiben an Kuhn. Und weiter: „Die Stadt Stuttgart würde also, sollte der geplante Burger King genehmigt werden, bewusst eine der Gesundheit ihrer Schüler nicht zuträgliche Verpflegung fördern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies gewollt ist.“

Die Stadt kann die Kritik nicht nachvollziehen

Eine Sprecherin von Burger King äußert sich auf Anfrage nicht zum Vorhaben. Zum Vorwurf, Kinder als Kunden ins Visier zu nehmen, sagt sie: „Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Wir bieten beispielsweise Kindern unter zwölf Jahren Menüs an, die für sie geeignet sind.“ Bei der Stadt kann man das Argument der Schülergesundheit nicht so recht nachvollziehen. „Das Baurechtsamt kann die Nähe zu Schulen nicht als Kriterium für die Zulässigkeit heranziehen“, sagt die Sprecherin. Diese richte sich „allein nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ob andere bauordnungsrechtliche Belange wie der Brandschutz eingehalten werden“.

Cramer kündigt an, dass er unabhängig von der Entscheidung der Stadt gegen das Vorhaben vorgehen will: „Ob wir aus dem Rathaus etwas hören werden, weiß ich nicht. Meine Frau und ich werden aber alles unternehmen, um als Miteigentümer den Betrieb eines Burger King im Haus zu verhindern. Wir werden noch in diesem Jahr eine Klage gegen die Eigentümer einreichen.“ Man sei bereit, falls nötig bis zur letzten Instanz zu gehen: „Wir wollen uns später nicht vorwerfen müssen, nicht alles probiert zu haben.“