Flüchtlingsmädchen in einer Gymnasialklasse: Eine frühe Heirat erschwert die Integration, meinen Befürworter einer strengeren Eheregelung Foto: dpa

Die Bundesregierung will Ehen unter 18 künftig generell verbieten, aber dem Stuttgarter Jugendamt ist nicht wohl dabei. Bislang seien unter den Flüchtlingsmädchen keine Zwangsehen festgestellt worden, heißt es, eine Einzelfallprüfung sei auch in Zukunft sinnvoll.

Stuttgart/Berlin - Im Zuge des Flüchtlingszustroms sind auch nach Stuttgart junge Mädchen aus fremden Kulturen gekommen, die bereits als Kinder verheiratet wurden. Das Jugendamt spricht aktuell von rund einer Handvoll Fälle.

Verbot geplant

Zwangsehen seien aber nicht darunter, dies hätten Befragungen durch erfahrene Expertinnen ergeben. Die Mädchen, die inzwischen alle 16 Jahre oder älter sind, wollen demnach bei ihren Männern bleiben. Die Bundesregierung plant dennoch ein Gesetz, demnach die Städte in solchen Fällen grundsätzlich bei den Familiengerichten eine Aufhebung der Ehe beantragen müssen. Begründet wird dies damit, dass solche Ehen oft einer Integration der jungen Frauen im Weg stünden. Diese Frauen hätten sich früh auf eine Rolle als Hausfrau und Mutter festlegen lassen. „Sie verlassen die Wohnung kaum und lernen die deutsche Sprache nicht“, heißt es in Unionskreisen.

Jugendamt skeptisch

Beim Stuttgarter Jugendamt plädiert man hingegen dafür, auch künftig jeden Einzelfall zu prüfen, um den Mädchen nicht durch eine Zwangstrennung zusätzliches Leid zuzufügen. Oft seien es nicht konservative Wertvorstellungen, sondern die Suche der Mädchen nach Schutz auf der Flucht gewesen, die zur Verheiratung geführt hätten.

Gesetzentwurf verzögert sich

Für Mädchen unter 16 wollen Union und SPD im Bundestag auf jeden Fall eine Pflicht zur Aufhebung der Ehe einführen. Für 16- bis 18-Jährige soll es aber Ausnahmen geben. Ehen von minderjährigen EU-Ausländern müssen schon aus europarechtlichen Gründen anerkannt werden, sofern die Heirat im Herkunftsland legal war. Bei Ehen von Nicht-EU-Ausländerinnen wird hinter den Kulissen noch um einen Kompromiss gerungen. Der Gesetzentwurf verzögert sich daher und wird erst im neuen Jahr vorgelegt. Ursprünglich wollte die Große Koalition den Entwurf im Jahr 2016 präsentieren.