Die Gebühren für die Kinderbetreuung in Waiblingen könnten ansteigen – wenn es der Gemeinderat beschließt. Foto: Stoppel/Archiv

Sozial ungerecht oder dringend nötige Maßnahme, um Schulden einzudämmen: Der Waiblinger Ausschuss für Bildung, Soziales und Verwaltung ist uneins darüber, ob Eltern mehr für die Kinderbetreuung zahlen sollten. Nun ist der Gemeinderat gefragt.

Waiblingen - Knapper geht es nicht: mit fünf Ja- und sechs Nein-Stimmen hat der Ausschuss für Bildung, Soziales und Verwaltung (BSV) sich am Mittwochabend gegen einen Beschlussvorschlag zur schrittweisen Erhöhung der Kindergartengebühren in Waiblingen ausgesprochen. Dafür gab es Applaus aus den Zuschauerreihen, wo rund 20 Elternvertreter die Diskussion verfolgt hatten. Am kommenden Donnerstag soll nun der Gemeinderat die Angelegenheit entscheiden. Dieser hatte im Dezember vergangenen Jahres für eben diese Anhebung der Gebühren gestimmt – allerdings ebenfalls mit einer äußerst knappen Mehrheit von 17 Pro- und 16 Contra-Stimmen.

Anlass für diese Abstimmung war ein Antrag der DFB-Fraktion im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 gewesen. Weil der im Dezember gefasste Beschluss einer Satzungsänderung bedarf und daher öffentlich beraten und beschlossen werden muss, war die Angelegenheit nun nochmals Thema im Ausschuss und wird demnächst auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen.

Die Fraktion der Demokratischen Freien Bürger hatte gefordert, die Verwaltung solle die Beiträge zum 1. Januar 2017 so erhöhen, dass der Deckungsgrad durch die Elterngebühren, der in Waiblingen bei 7,4 Prozent liegt, auf neun Prozent steigt. Das würde der Stadt, die jährlich rund 25 Millionen in die Kinderbetreuung investiert, Mehreinnahmen von rund 400 000 Euro bringen. Im Jahr 2018 soll der Deckungsgrad zehn Prozent betragen, was jährlichen Mehreinnahmen von 660 000 Euro entsprechen würde. Der vom Land empfohlene Richtwert liegt bei 20 Prozent.

Eckstein: wirft kein gutes Licht auf Waiblingen

„Wir sind nicht verpflichtet diesen Richtsatz einzuhalten. Der Beschluss wirft kein gutes Licht auf Waiblingen. Lassen Sie uns andere Wege finden, die Einnahmen zu verbessern“, sagte die SPD-Gemeinderätin Simone Eckstein als Reaktion auf den Beschlussvorschlag, der auf den DFB-Antrag zurückgeht. Sie halte das nach sechs Gehaltsstufen unterteilte Gebührenmodell für ungerecht. Etwas stimme grundlegend nicht, wenn die unterste Gehaltsgruppe bis 15 500 Euro im Vergleich zu einer Familie mit einem 100 000-Euro-Einkommen einen deutlich höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens für die Erhöhung der Kinderbetreuung aufbringen müsse.

Nach den Berechnungen der Stadt müssen Eltern, die ihr Kind über drei Jahren in die Ganztagsbetreuung geben, je nach Einkommen zwischen 117 und 348 Euro bezahlen. Bislang bewegten sich die Gebühren zwischen 88 und 262 Euro. Dass Eltern darüber nicht begeistert seien, sei ihr klar, sagte die Erste Bürgermeisterin Christiane Dürr. Im Vergleich zu anderen Kommunen – die meist keine einkommensabhängigen Gebühren verlangen – müsse man einen Vergleich aber nicht scheuen.

Weinstadt verlange beispielsweise 350 Euro monatlich, Fellbach 319, Schorndorf 314 und Winnenden 288 Euro. Für die meisten der finanziell schlechter gestellten Familien gebe es verschiedene Möglichkeiten, um Gebührenermäßigungen zu bekommen, versicherte Dürr.

von Pollern: „Nun müssen wir die Kröte schlucken“

Siegfried Bubeck (DFB) verteidigte den Vorschlag seiner Fraktion. „Wir haben jetzt sieben Jahre nichts getan in puncto Gebührenerhöhung. Daher kommt das nun eben auf einen Schlag. Eigentlich sollte man alle zwei Jahren die Gebühren ein bisschen erhöhen.“ Und Hans-Ingo von Pollern (CDU) meinte: „Eine Stimme Mehrheit ist eben eine Stimme Mehrheit. Nun müssen wir die Kröte eben schlucken“. Er kritisierte nicht zum ersten Mal das Land, das alles auf die Kommunen abwälze. „Es ist schade, dass bei so einem wichtigen Thema die Chance vertan wurde, die Sache mit den Eltern zu besprechen“, bemängelte hingegen Dagmar Metzger von der Fraktion Alternative Liste (Ali).

Dem widersprach Christiane Dürr: „Die Verwaltung ist an demokratisch gefasste Beschlüsse gebunden. Der vom 15. Dezember lässt uns keinen Spielraum, neu mit den Eltern zu diskutieren. Wir setzen Ihren mehrheitlich gefassten Beschluss um, nichts anderes.“