Kampagnen gegen das Freihandelsabkommen TTIP sind Teil des Geschäftsmodells von Campact. Foto: dpa

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz verlangt von der Organisation Campact, dass sie ihren Auftritt im Netz ändert. Gibt es Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz?

Berlin - Die Anti-TTIP-Aktivisten von Campact müssen ihr Geschäftsmodell im Netz ändern. Nach Informationen unserer Zeitung wirft die niedersächsische Beauftragte für den Datenschutz Campact in einem Schreiben Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Die Behörde fordert die Organisation auf, die Verstöße beim Erheben der personenbezogenen Daten abzustellen und setzt ihr eine Frist bis zum 18. September.

Außerdem hat die Behörde nach Recherchen unserer Zeitung eine Untersuchung eingeleitet, ob Campact bei der internen Verarbeitung der Daten die gesetzlichen Vorgaben an den Datenschutz einhält. Die linke Lobbytruppe verfügt über eine Datenbank mit 1,7 Millionen Adressen von Sympathisanten, die möglicherweise teils rechtswidrig gesammelt wurden.