Stuttgart - Google schafft Fakten: Bald treten neue Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen in Kraft. Doch was steckt dahinter? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was hat Google vor?
Google bietet etliche Dienste an, die auch Millionen von Deutschen in ihrem Alltag nutzen. Sie schreiben Mails, laden auf You Tube Videos hoch, legen über Picasa Bilderalben im Internet an oder laden aus dem Android-Shop für ihr Smartphone Software herunter. Für jeden der Dienste sammelt Google nicht nur die Anmeldedaten, sondern auch Informationen darüber, was der Nutzer mit diesen Diensten macht. Ob oder wie der Konzern Daten zusammenführt – darüber gab es bisher widersprüchliche Aussagen. Jetzt ist klar: Google bricht die Grenzen zwischen den Diensten auf und wertet nach Bedarf die Informationen über die Nutzer aus.
Welche Vorteile hat der Nutzer?
Google will zum 1. März die rund 70 unterschiedlichen Datenschutzerklärungen seiner Angebote vereinheitlichen und vereinfachen. Bis auf wenige Ausnahmen muss der Kunde künftig nur in eine einzige Datenschutzerklärung einwilligen. Durch die Verknüpfung von Diensten lassen sich Anwendungen auf das Nutzerverhalten maßschneidern. Das ist bequem.
Hat der Verbraucher seine Daten noch unter Kontrolle?
Selbst zu steuern, welche Daten man Google mitteilen will, wird immer schwieriger. Je mehr und häufiger der Verbraucher die Dienste nutzt, desto vielfältiger sind die Möglichkeiten, diese Informationen gezielt zu verknüpfen. Datenschutzexperten sprechen von „Persönlichkeitsprofilen“, die damit erstellt werden können. „Mancher Geheimdienst wäre in der Vergangenheit froh gewesen, wenn er solche Informationen gehabt hätte“, sagt Ulrich Kühn, Mitarbeiter beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Bei Google Deutschland lehnt man Begriffe wie diese strikt ab: „Daten werden nur dann verknüpft, wenn es für den Nutzer Sinn macht“, sagt eine Sprecherin. Zum Beispiel um dem Nutzer eines Google-Kalenders die E-Mail des Kontaktpartners anzuzeigen. “
Was verspricht Google den Kunden?
Die neue Regelung werde den Nutzern Vorteile wie bessere Suchergebnisse und relevantere Werbeanzeigen bringen, heißt es. „Wir können die Suche besser machen – indem wir verstehen, was Sie wirklich meinen, wenn sie Apple, Jaguar oder Pink eintippen“, schreibt Googles Datenschutz-Chefin Alma Whitten in einem Blogeintrag. „Wir können Sie darauf hinweisen, dass Sie spät dran sind für ein Treffen, ausgehend von Ihrem Aufenthaltsort, Ihrem Kalender und einer Vorstellung von dem aktuellen Verkehr.“
Was tun, wenn man die neuen Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren will?
Dann bleibt nur, das Google-Konto zu löschen. Es wird künftig auch nicht möglich sein, sich nur für einzelne Dienste anzumelden. Wer sich anmeldet, ist damit einverstanden, dass alle Daten, die er via Google nutzt, zusammengelegt und ausgewertet werden. Google ermöglicht den Nutzern, bei einer Kündigung des Kontos die persönlichen Daten mitzunehmen. Auf der Webseite www.dataliberation.org gibt es dazu Hinweise – allerdings nur auf Englisch.
Was tun, wenn man dennoch Googles Dienste nutzen möchte?
Verbraucher könnten Anwendungen auf verschiedene Anbieter verteilen. Damit kann Google weniger Daten zusammenführen. Nutzer können auch versuchen, mehrere Konten zu eröffnen, wie es auch Datenschützer vorschlagen. Sind die Anmeldedaten wie Name oder Telefon die gleichen, werden die Informationen vermutlich dennoch zusammengeführt.
Wie profitiert eigentlich Google von den neuen Nutzungsbedingungen?
Google kann die Dienste leichter verzahnen und die Informationen über Nutzer leichter und effektiver bündeln. Damit kann Google seinen Geschäftspartnern maßgeschneiderte Werbung bieten und dafür höhere Preise verlangen. Außerdem konkurriert Google mit anderen Internetgiganten wie Facebook oder Apple. Diese bieten recht einheitliche und einfache Systeme für die Nutzer an. Je einfacher das System, desto länger können die Nutzer im Google-Kosmos gehalten werden.
Warum kündigt Google die Datenschutzvereinfachung ausgerechnet jetzt an?
Im vergangenen Jahr wurde Google von der US-Regulierungsbehörde FTC verboten, Daten ohne Einwilligung des Nutzers weiterzugeben. Google erklärte sich außerdem mit einer halbjährlichen Überprüfung seines Datenschutzes einverstanden. Einige Kritiker vermuten, Google versuche, mit der einheitlichen Datenschutzvereinbarung zu verhindern, dass die Behörde aktiv werde.