Alle paar Wochen geistern Kettenbriefe durch Facebook, die den angeblich neuen AGBs widersprechen wollen. Doch das ist völlig sinnlos. Foto: AP

Alle paar Wochen geistern Kettenbriefe durch Facebook, die den angeblich neuen Richtlinien widersprechen wollen. Nur wer die Meldung teilt, behält demnach das Recht auf seine Daten. Doch das ist völlig sinnlos. Tausende fallen erneut darauf rein.

Stuttgart - Alle Monate wieder ist in der Facebook-Timeline von Freunden und Fremden zu lesen: „Hiermit erkläre ich...“. Jedes Mal will der Nutzer damit seine Daten vor dem Unternehmen auch weiterhin schützen, da befürchtet wird, dass mit den neuen AGBs der Zugriff auf Fotos, Inhalte und private Informationen ermöglicht wird.

Nun gibt es allerdings ein großes „Aber“: Der erste Fehler: Die Kettenbriefe beziehen sich auf vermeintliche Änderungen der Facebook-Richtlinien – diese AGBs wurden aber zuletzt am 31. Januar 2015geändert. Im Juli 2016 gab es somit keine Änderungen, denen widersprochen werden muss.

Falsch formuliert

Der zweite Fehler: Oft ist zu lesen: „Gemäß den Artikeln 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuches...“ Nun hat das Strafgesetzbuch aber nun mal Paragrafen. Artikel gibt es nur im Grundgesetz. Der Widerspruch wäre also nicht nur sinnlos, sondern auch noch falsch formuliert. Abgesehen davon, dass es keinen Paragraf 112 im Strafgesetzbuch gibt.

Der dritte Fehler: Facebook-Nutzer fallen immer wieder auf diese Kettenbriefe rein. Eine kurze Recherche in den Richtlinien von Facebook selbst würde womöglich solche Panikreaktionen verhindern.

Jugendmagazin der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zu den Kettenbriefen auf Facebook eine sehr sinnvolle Zusammenstellung gemacht, um die User aufzuklären. In ihrem Jugendmagazin „checked4you“ informiert sie detailliert über den Unsinn der Kettenbriefe.

Kettenbrief in voller Länge

So oder so ähnlich sieht der Kettenbrief aus, der seit kurzem auf Facebook kursiert:

„Ich erkläre hiermit folgendes: Heute 04. Juli 2016, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc... nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung ! Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist.

Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder -- anderes Personal im Dienst von Facebook. Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom). Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinem Profil verwendet werden dürfen. (nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)“