Der Autobauer Daimler fährt auf eines seiner besten Jahre zu: Ende 2010 soll der Gewinn sechs Milliarden Euro vor Steuern und Zinsen erreichen. Foto: dapd

Rechtsstreit wegen der Fusion mit Chrysler hat drei Jahre länger gedauert als die Firmenehe.

Stuttgart -  Zwölf Jahre nach ihrem Beginn ist die juristische Auseinandersetzung um eine Nachschlagszahlung für Daimler-Altaktionäre endgültig beendet. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies Millionenforderungen von 16 ehemaligen Daimler-Benz-Aktionären im Zusammenhang der Fusion mit dem US-Autobauer Chrysler zurück. Dieser Beschluss kann nicht mehr angefochten werden (AZ: 20 W 16/06). Die Kläger hatten nach dem Umtausch ihrer Papiere in DaimlerChrysler-Aktien auf eine Bar-Zuzahlung gepocht, weil sie die Daimler-Benz AG bei der Verschmelzung für unterbewertet hielten.

Dem hat das Oberlandesgericht nun widersprochen. Die Werte beider Unternehmen seien vor der Fusion "angemessen" berechnet worden, teilte der Vorsitzende Richter und OLG-Präsident Eberhard Stilz mit, die dabei verwendete Methode sei "nicht zu beanstanden". Dem Autobauer bleibt somit eine Zahlung von rund 230 Millionen Euro erspart. Diese Summe hatte das Stuttgarter Landgericht vor vier Jahren ermittelt, das sich der Meinung der Altaktionäre angeschlossen hatte. Pro Aktie entsprach das einem Nachschlag von 22,15 Euro. Besitzer von insgesamt knapp 10,5 Millionen Daimler-Benz-Papieren hatten dem Umtausch im Verhältnis eins zu 1,005 im Jahr 1998 nicht zugestimmt. Das entsprach rund 1,8 Prozent der damaligen Daimler-Benz-Aktien. Nur deren Anteilseigner wären in den Genuss einer Nachzahlung gekommen.

Daimler legte Einspruch ein

Daimler legte gegen den Beschluss des Landgerichts Einspruch ein, mit dem Urteil des OLG ist die damalige Entscheidung aufgehoben. Zugleich habe der 20. Zivilsenat "die Beschwerden und Anschlussbeschwerden der Antragsteller abschlägig beschieden, die eine noch höhere Zuzahlung begehrt haben", heißt es in einer Erklärung. Die Richter begründen ihre Entscheidung zugunsten des Autobauers unter anderem damit, dass das Aktienumtauschverhältnis bei einer Hauptversammlung im September 1998 von 99,9 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt worden war.

Zudem sei es "grundsätzlich nicht die Aufgabe des Gerichts", eigene Unternehmensbewertungen vorzunehmen, sofern die getroffenen unternehmerischen Entscheidungen vertretbar seien. Davon habe sich der Senat durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen und eingehender Prüfung der Bewertungsgutachten überzeugt.

Inzwischen hat sich Daimler längst wieder von Chrysler getrennt. 2007 verkaufte der Autohersteller 80 Prozent seiner Chrysler-Anteile an den US-Finanzinvestor Cerberus, 2009 trennte er sich von den restlichen Prozenten. Unter dem Strich bescherte die Partnerschaft den Stuttgartern in neun Jahren Milliardenverluste.