Seit 2014 mit dem Vorwurf der Wirtschaftsspionage überzogen: Eckart Seith. Foto: Burkhardt Hellwig

Den Prozess zwischen Erwin Müller und der Sarasin-Bank begleitet eine Agentenposse. Die deutsche Politik ist bisher sprachlos.

Stuttgart - Die Empörung hat nicht lange auf sich warten lassen. Ein mutmaßlicher, vom Schweizer Nachrichtendienst gesteuerter Spion, angesetzt auf Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen, das „wäre völlig inakzeptabel“, erklärte Anfang des Monats der Justizminister Heiko Maas (SPD). Und SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz forderte „sehr ernsthafte Gespräche mit der Schweiz“. Zuvor war ein 54-Jähriger unter dringendem Tatverdacht in Frankfurt verhaftet worden. Sein Auftrag soll gewesen sein herauszufinden, wie in NRW der Ankauf von Steuer-CDs abläuft.

Eidgenössische Behörden, das war die Überraschung, gehen zum Schutz der heimischen Bankenwirtschaft also auch auf deutschem Boden an die Grenzen erlaubter Mittel. Innerhalb der Schweiz wird längst volle Härte gegen Whistleblower im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung geübt. Was deutsche Juristen betrifft, die sich um Aufklärung in diesen Fällen bemühen, dürfte niemand aggressiver verfolgt werden als der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith. Seit 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Zürich gegen ihn wegen Wirtschaftsspionage.

Einmal Kapitalerstragsteuer zahlen, mehrfach zurückkassieren

Seith ist Anwalt des Ulmer Drogerieunternehmers Erwin Müller und wurde 2013 zur Schlüsselfigur bei der Aufdeckung illegaler Cum-Ex-Geschäfte. Das Prinzip war, im Rahmen von Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer vom Ausland aus gleich mehrmals vom deutschen Fiskus auszahlen zu lassen. Dem deutschen Steuerzahler ist ein vermutlich zweistelliger Milliardenschaden entstanden. Noch bis Sommer sitzt der Cum-Ex-Ausschuss des Bundestages an der Aufarbeitung des Skandals.

Mittendrin war die Schweizer Sarasin-Bank. Sie vertrieb unter betuchten Deutschen Anteile am Sheridan Fund, der sich auf Cum-Ex-Deals spezialisiert hatte. Auch der Ulmer Drogerieunternehmer Müller biss an und investierte 50 Millionen Euro. Bloß: Dass sein Geld sich durch die Ausplünderung der Bundesfinanzkasse vermehren sollte, hatte Müller wohl nicht geahnt. Er klagte 2013 gegen die Schweizer Privatbank auf Rückzahlung. An diesem Montag will das Landgericht Ulm sein Urteil verkünden.

Seiths Whistleblower wurde verhaftet

Anwalt Seith half bei der Prozessvorbereitung der Zufall. Anfang 2013 bekam er brisante Unterlagen über die Geschäfte der Sarasin-Bank zugespielt. Aus ihnen ging hervor, dass das Geldhaus um die mögliche Illegalität der Cum-Ex-Geschäfte wusste, beispielsweise durch ein kritisches internes Gutachten der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Informant war der damalige für Recht und Regelkonformität zuständige deutschstämmige Manager der Bank. „Es gab keinerlei Geldzahlungen“, versichert Seith bis heute.

Nicht nur sein Mandant Müller war wohl betrogen worden, sondern in einem riesigen Ausmaß der deutsche Fiskus, sah Seith aus den internen Bankunterlagen. „Ich erkannte sofort die ganze Dimension des Kriminalfalles“, erinnert er sich. Am 19. März machte der Anwalt die brisanten Unterlagen per Mail dem Bundeszentralamt für Steuern zugänglich, das wiederum die Staatsanwaltschaft Köln einschaltete. Seither kümmern sich Sonderfahnder um die Staatsanwältin Anne Brorhilker um die Aufklärung der Straftaten. Die gesamte Ermittlungsakte hat mittlerweile ein Datenvolumen von 34 Gigabyte, im kommenden Jahr, heißt es aus Justizkreisen, könnte es zu Anklagen kommen. Eine ganze Reihe von Banken hat bereits freiwillig Schadenersatz im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften geleistet.

Der Dank der Ermittlungsbehörden, das Schweigen der Politiker

Dass Seith den Aufklärern den Weg bereitete, belegt eine Sachzusammenfassung des Landeskriminalamts Düsseldorf vom 11. April 2014. Dort sind die vom Stuttgarter Anwalt beschafften Papiere ausdrücklich als Auslöser für die Ermittlungen benannt. Aber Seith tat noch mehr: Bei der Staatsanwaltschaft Zürich stellte er Strafanzeige gegen Verantwortliche der Sarasin-Bank sowie zwei in die Schweiz geflohene deutsche Unterstützer.

Was jedoch folgte, war die vorübergehende Verhaftung von Seiths Informanten bei der Sarasin-Bank sowie einem weiteren Bankendirektor. Wie Seith sind beide Männer Deutsche und wurden mit dem Vorwurf der Wirtschaftsspionage überzogen. Für den 22. Juni ist eine Anhörung bei der Staatsanwaltschaft Zürich angesetzt. Seith: „Dass ein Rechtsstaat beginnt, das Interesse einer Privatbank an der Verheimlichung von Straftaten zur eigenen Sache zu machen, das war völlig außerhalb meiner Vorstellungskraft.“ Während sich neuerdings aber Politik und Öffentlichkeit über die Existenz eines Schweizer Spions empörten, müsse er für sich allein kämpfen, beklagt der Anwalt.

„Die schicken tatsächlich die Kavallerie“

Zumindest im baden-württembergischen Justizministerium herrscht offenbar Ahnungslosigkeit in der Causa. Es seien „in dem genannten Fall bislang keine Anfragen oder sonstigen Ersuchen an das Justizministerium gerichtet worden“, teilte ein Sprecher von Justizminister Guido Wolf (CDU) auf Anfrage unserer Zeitung mit. Anders die Situation auf Berliner Ebene. Der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick, Obmann der Grünen und treibende Kraft für den Cum-Ex-Ausschuss, sagt, er habe sich hinter den Kulissen sehr um Unterstützung für den Stuttgarter Anwalt bemüht. Es gab Gespräche auf der Ebene von Staatssekretären und Ministern – bisher ohne Resultat. Dagegen hat den finanzpolitischen Sprecher der Grünen die Nachricht, dass die Schweiz offenbar selber spionieren lässt, frappiert: „Die schicken tatsächlich die Kavallerie, nachdem sie sich vor ein paar Jahren noch über Steinbrücks Äußerung aufgeregt haben.“

Nach neuester Information könnte der Fall Seith bald doch noch eine größere Dimension bekommen. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Zürich Seith erstmals Akteneinsicht gewährt. Daraus gehe hervor, so der Anwalt, dass das Telefon seines Informanten aus der Sarasin-Bank im Frühsommer 2014 mit deutscher Hilfe ausgewertet worden sei. Auslöser sei ein Schweizer Rechtshilfeersuchen gewesen – noch bevor hierzulande der Cum-Ex-Skandal aufgerollt wurde. Die Schweizer, sagt Seith, hätten mit ihrem Hinweis auf einen mutmaßlichen Datenklau aber verschwiegen, „dass diese Dokumente im Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen“. Das Rechtshilfeersuchen sei somit rechtswidrig „erschlichen“ worden. Seith will auch diesmal tun, was er seit Jahren macht: Gerichte anrufen.