Ehemalige US-Regierungsmitglieder wie Ex-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld mussten sich bisher für die Verhörmethoden des CIA nicht verantworten . Foto: epa

Bislang sind US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden im Fall der Foltervorwürfe untätig geblieben. Sollte sich das unter dem Eindruck des Senatsberichts nicht ändern, wäre eine Aufarbeitung grundsätzlich auch außerhalb der Vereinigten Staaten möglich – wenn auch unwahrscheinlich.

Stuttgart - Nach der Veröffentlichung des Senatsberichts über die Foltermethoden des US-Geheimdienstes CIA fordern immer mehr Politiker und Menschenrechtsaktivisten strafrechtlichen Konsequenzen. Sowohl an der Folter beteiligte Agenten, als auch hochrangige Beamte und Politiker sollen zur Verantwortung gezogen werden, verlangt zum Beispiel Ben Emmerson, der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte.

Bislang sind US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden untätig geblieben. Sollte sich das unter dem Eindruck des Senatsberichts nicht ändern, wäre eine Aufarbeitung grundsätzlich auch außerhalb der Vereinigten Staaten möglich – wenn auch unwahrscheinlich. Eine Übersicht:

Internationales Strafgericht

Seit 2002 verhandelt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag über besonders schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.

Beispielsweise verurteilte das Tribunal 2009 den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zu 14 Jahren Freiheitsstrafe wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten.

Die Folter der CIA-Gefangenen könnte sowohl als Verbrechen gegen die Menschlichkeit als auch als Kriegsverbrechengelten.

Das Problem ist, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Einzige Möglichkeit, ein Verfahren zu eröffnen wäre ein Beschluss des Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen. Doch auch dazu bedarf es der Zustimmung aller ständigen Mitglieder, also auch der USA.

Weltrechtsprinzip

In einigen Ländern ist es möglich, Verbrechen, die unter das Völkerstrafrecht fallen, auch dann zu verfolgen wenn sie außerhalb des eigenen Territoriums von Ausländern begangen wurden. Auch in Deutschland ist das möglich.

2005 versuchte ein Berliner Anwalt, Ermittlungen gegen den damaligen amerikanischen Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erzwingen. Die Vorwürfe bezogen sich auf Misshandlungen im irakischen Gefängnis Abu Ghuraib Der Antrag wurde abgelehnt. Die Richter gingen davon aus, dass die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden den Vorwürfen nachgehen würden.

Würde tatsächlich Klage erhoben werden, könnte das zu diplomatischen Verstimmungen führen. Auch deswegen halten Experten wie der Tübinger Rechtsprofessor Jörg Eisele eine Verhandlung der Foltervorwürfe vor einem deutschen Gericht für unwahrscheinlich. Trotzdem wird immer wieder Anzeige erstattet.

Tatort Europa

Am ehesten in Frage kommt, dass ein Gericht in Europa über Vorwürfe verhandelt, die sich auf die Geheimgefängnisse auf eigenem Territorium beziehen. Anklage könnte gegen amerikanische Agenten erhoben werden, wenn man ihrer habhaft werden sollte, oder gegen europäische Beamte und Politiker, die das Treiben der CIA wissentlich zuließen oder förderten.