Die Gegner von Castortransporten auf dem Neckar haben ihren Widerstand angekündigt. Foto: dpa

Eigentlich ist ein Atommülltransport per Schiff keine schlechte Idee. Schlecht ist es aber, örtliche Bedenken nicht ernst zu nehmen und Transparenz zu opfern, findet unser Autor Eberhard Wein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist daher nicht glücklich.

Neckarwestheim/Berlin - Das Risiko, bei einem Schiffsunglück sein Leben zu lassen, ist 3000-mal niedriger als bei Bahnfahrten. Das hat das Statistische Bundesamt ausgerechnet. Insofern ist es eine gute Idee, den Atommüll nicht auf der Straße oder der Schiene, sondern auf dem Wasserweg von Obrigheim ins Neckarwestheimer Zwischenlager zu schippern.

Die Begründung, mit der das Berliner Verwaltungsgericht dieser ersten Flussschifffahrt von Atommüll nun zugestimmt hat, ist dennoch selbst für Juristen sperrige Prosa. Die Neckartransporte verursachten „nicht mit Sicherheit nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile“, formulieren die Hauptstadtrichter mit doppelter Verneinung. Zu Deutsch: Es wird schon gut gehen. Darauf soll sich die klagende Gemeinde halt einfach mal verlassen.

Die geheimen Frachtpapiere, die der Neckarwestheimer Bürgermeister vorher so gern zu Gesicht bekommen hätte, haben sich allerdings auch die Richter nicht angesehen. Dieser freiwillige Verzicht ist bemerkenswert. Doch für das Gericht liegt – ganz im Sinne der EnBW – das „übergeordnete Interesse“ in der schnellen Abwicklung der Transporte. Demgegenüber muss die Transparenz zurückstehen.

Doch Intransparenz macht Vertrauen zunichte, wie sich bei der Ausweisung eines nationalen Atommüll-Endlagers bereits gezeigt hat. Hier musste der Suchlauf neu gestartet werden, weil es nicht gelungen war, die Bevölkerung mitzunehmen.

eberhard.wein@stzn.de