Das Bedienungsgeld für die Wasen-Kellner muss künftig korrekt angegeben werden. Foto: dpa

Sechs der zehn Wirte auf dem Cannstatter Wasen hatten beim jüngsten Volksfest Preisangaben über das anfallende Bedienungsgeld verschleiert. Die Wirte geloben Besserung und haben eine Unterlassungserklärung unterschrieben.

Stuttgart - Die Beschwerde eines Wasengastes zu Beginn des jüngsten Bierzelt-Rummels hat die Experten aus der Stuttgarter Paulinenstraße auf den Plan gerufen. Falsche Preise führen die Verbraucher in die Irre, so die Schlussfolgerung einer Inspektion vor Ort wie auch auf den Homepages der Festwirte. Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: Wer als Kunde im Internet einen Festzeltbesuch reserviere und damit Verzehrmarken kaufe, vertraue bei den Preisen auf die Angaben der Wirte. Beim Volksfest hätten indes sechs Zeltbetreiber ihre Preisangaben verschleiert. Zusätzlich sei noch ein vor Ort abzuführendes Bedienungsgeld – das nicht mit dem freiwilligen Trinkgeld zu verwechseln ist – angefallen. „So wirkten die Preise günstiger, als sie tatsächlich waren.“

Manthey nennt ein konkretes Beispiel: Einer der jetzt abgemahnten Wirte hatte auf seiner Homepage darauf hingewiesen, dass seine Preise 19 Prozent Mehrwertsteuer enthielten; das gesondert an den Kellner zu zahlende „Bedienungsgeld“ wurde aber nicht eingerechnet. „In diesem Fall ging es um 70 Cent pro ausgegebenem Bier beziehungsweise halbem Hähnchen oder zehn Prozent vom Verzehr.“ Dies sei „nicht zulässig“, das Bedienungsgeld müsse im Endpreis klar ausgewiesen sein. Schließlich handle es sich nicht um das freiwillige Trinkgeld, das Verbraucher direkt an die Kellner zahlen können (aber nicht müssen).

Manthey verweist auf die sogenannten Preistransparenzvorschriften und kritisiert scharf: „Verbraucher müssen sich auf Preisangaben verlassen können – egal ob im Festzelt, bei der Buchung einer Reservierung im Internet oder bei einem normalen Restaurantbesuch.“ Oder im Supermarkt: „Dort kann man doch auch nicht dem Verbraucher zumuten, die genannten Beträge noch mal mit Zusatzpreisen aufzuaddieren – das würde kein Mensch akzeptieren.“

Sechs Wasen-Wirte wurden abgemahnt

Die Verbraucherzentrale hat über eine Anwaltskanzlei sechs Wasen-Wirte abgemahnt. Konkret handelt es sich, so Manthey, um folgende sechs Betriebe: Klauss und Klauss (Dinkelacker Festzelt), Peter Brandl GmbH (Fürstenberg Zelt), Grandls Festbetriebe (Hofbräu Zelt), Wasenwirt Weeber, Wilhelmer Festbetriebe (Schwabenwelt) und Cannstatter Wasenzelt von Sonja Merz. Bei vier Wirten waren die Preisangaben korrekt, nämlichm Almüttndorf, bi Schmids Wasen Alm, bei Göckelesmaier und beim Cannstatter Oberamt. Mittlerweile haben diese sechs abgemahnten Wasen-Wirte die Unterlassungserklärung abgegeben.

Werner Klauß ist zusammen mit seinem Bruder Dieter Klauß Inhaber und Geschäftsführer der in Sindelfingen ansässigen Klauss-Festbetriebe GmbH & Co. KG. Auch sein Betrieb gehört zu den sechs von der Verbraucherzentrale abgemahnten. Klauß ist zugleich Sprecher der Wasen-Festwirte. Er räumt ein: Wenn einer etwa Gutscheine für 20 Leute kauft und diese verschenkt, dann haben die Beschenkten zwar eben diese Bier- und Göckelesmarken, aber sie haben nicht die Info, dass etwa noch 70 Cent Bedienungsgeld draufkommen. Dass dieses Bedienungsgeld nicht gleich enthalten ist, erklärt Klauß damit, „dass man das bis ins letzte Detail auf den verschiedensten Marken vermerken müsste, das ist zu umständlich.“

Die bisherige Regelung werde doch seit bald 200 Jahren auf dem Wasen so gehandhabt und sei für Millionen Kunden nie ein Problem, gewesen, „das war gar kein Thema.“ Bisher. Denn „plötzlich kommt jemand drauf, dass es so nicht geht.“ Andererseits, räumt Klauß ein, könne er die Bedenken von Zeltbesuchern und Verbraucherschützern nachvollziehen. Fürs Frühlingsfest werde eine neue Variante vorbereitet, die aber noch nicht konkret feststeht.

Wirte wollen nicht „auf Konfrontationskurs gehen“

Gegenüber der Verbraucherzentrale „auf Konfrontationskurs zu gehen“ und einen Prozess zu riskieren, sei kein Thema gewesen. Klauß verspricht: „Wir werden ein System hinbekommen, das den Anforderungen der Verbraucherzentrale gerecht wird.“

Generell sagt Klauß: „Ich sehe das Ganze gelassen, es ist ja nichts passiert.“ Denn die Wirte hatten insofern Glück, als der Vorstoß der Zentrale erst am Montag der zweiten Woche aufschlug. Es gab eine Verlängerung bis Mittwoch, „und dann war der Wasen ja schon gegessen.“ Weit ärgerlicher wäre es gewesen, wäre die Abmahnung bereits zwei Monate früher eingetroffen. Wie hätte man dann so schnell reagieren können? „Solche Marken druckt man ja nicht über Nacht.“

Ein wenig irritiert ist Klauß aber schon: „Wie kommt so etwas auf einmal ins Rollen?“ Das jüngste Verbot, die Pferdefuhrwerke durch die Stadt fahren zu lassen, oder auch die Klagen über die Lautstärke in den Festzelten – ärgerliche Querschläger gegenüber dem Volksfest. Dennoch, so sein Fazit: „Es gibt immer neue Aufgaben, auch diesmal wird es machbar sein.“