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BVerfG-Entscheidung Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig

dpa, apn, vom 09.02.2010 18:00 Uhr
Die Richter des Ersten  Senats des Bundesverfassungerichts: Wilhelm Schluckebier, Hans-Jürgen Papier und Christine Hohmann-Dennhardt (v. l.) Foto: AP
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungerichts: Wilhelm Schluckebier, Hans-Jürgen Papier und Christine Hohmann-Dennhardt (v. l.) Foto: AP

Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen stellte nach dem Urteil höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht. Die CDU-Politikerin ließ vor Journalisten in Karlsruhe am Dienstag aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. Klar sei aber, dass etwas für die Bildungschancen der Kinder von Hartz-IV-Empfängern getan werden müsse. Und dies könne auch nicht an zu wenig Geld wegen der Haushaltsprobleme des Bundes scheitern.

Trotz der Niederlage des Bundes begrüßte von der Leyen ausdrücklich das Karlsruher Urteil, in dem eine neue Berechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch Erwachsene gefordert wird. Die Ministerin sprach von einem „guten und wichtigen Tag für die Kinder“. Die Verfassungsrichter hätten die Grundlage der Berechnung für das Arbeitslosengeld II bestätigt, aber die Abschläge daran in Frage gestellt, wie sie vor allem für Kinder üblich sind. Sie habe bereits eine Expertengruppe in ihrem Ministerium eingesetzt, die jetzt mit Hochdruck daran arbeiten werde, die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen.

Von der Leyen sprach von einem engen Zeitrahmen, den das Gericht gesetzt habe, denn die notwendigen Zahlen zur Bedarfsermittlung würden erst im Herbst vorliegen. Dennoch müsse das neue Gesetz zur Berechnung der Regelsätze schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Ministerin schloss aus dem Urteil, es sei wichtig, dass Kinder auch von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um ihre Bildungschancen wahrnehmen zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Kommentare (3)
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FEB
12
12:26 Uhr, geschrieben von Hartz IV Kritiker
Hartz IV
Ich wünsche hier allen Besserwissern, dass Sie nie in die Lage kommen werden, im höheren Alter warum auch immer Arbeitslos zu werden und in die Hartz IV Region abrutschen werden. Ich gehe davon aus, dass keiner, der Hartz IV erfunden oder beschlossen hat, jemals den Versuch gemacht hat, mit diesem Satz längere Zeit zu überleben. Immer nur von einzeln nachgewiesenen Betrügereien auf alle zu schliessen ist hier ziemlich billig.
FEB
09
20:55 Uhr, geschrieben von Detlef von Seggern
Neue Hartz IV-Regelung.
Und, was ist mit all den Männern wie Frauen, welche in den Niedriglohnsparten arbeiten, wie z.B. im Groß und Einzelhandel, oder als Friseuse, und, und, und. Menschen welche sich den ganzen Monat abrackern müssen, für ein Lohn, welcher teilweise, noch weit unter dem, der Hartz IV Regelung liegt. Von diesen paar Kröten, muß man hier schon sagen, müssen diese Menschen ihre Familien ernähren,Miete und alles drum und dran, auch damit abdecken, und noch Leben. Die wenigsten dieser Mitbürger, nehmen aber die Hilfe des Staates sprich des Sozialamtes in Anspruch, um noch besser über die Runden zu kommen! Nicht wenige dieser Geringverdiener,üben auch noch eine zweite oder dritte Arbeit aus, um sich und ihre Familie, eingermaßen über Wasser halten zu können! Das Leben war, und ist noch niemals ein Zuckerschlecken gewesen ! Aber nicht wenige, verstehen es immer wieder, sich auf Kosten des Staates, bzw. der Allgemeinheit,bis zu ihrem Ende, durchs Leben zu schlagen!
FEB
09
16:58 Uhr, geschrieben von besserwisser
na toll
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