Am meisten kostet das Falschparken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, auf denen grundsätzlich ein Parkverbot gilt. Foto: dpa-Zentralbild

Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen. Je nach Parkverstoß fallen unterschiedliche Bußgelder an. Eine Übersicht.

Berlin - Falschparken gehört zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Doch wer glaubt, diese sind auch die günstigsten – was das Bußgeld betrifft, täuscht sich: Eine Übersicht, wie teuer Knöllchen werden können.

10 Euro

Für Ordnungswidrigkeiten, durch die keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, gibt es meist nur ein Knöllchen und ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Ebenfalls mit zehn Euro geahndet wird, wenn Autofahrer innerhalb des Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen oder vor Einmündungen parken sowie in anderen Bereichen mit grundsätzlichem Park- oder Halteverbot einen Regelverstoß begehen. Eine bis zu 30 Minuten abgelaufene Parkuhr kostet ebenso einen „Zehner“ wie das Fehlen eines Parkscheins.

15 Euro

Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Falschparken behindert, so kostet das mindestens 15 Euro. Die werden auch fällig, wenn an engen und unübersichtlichen Straßenstellen – etwa im Bereich von scharfen Kurven, bis zu fünf Meter vor oder auf Zebrastreifen und bis zu zehn Meter vor Ampeln geparkt wird. Auch das Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot schlägt mit 15 Euro zu Buche. Je länger die überzogene Parkzeit und je größer die Behinderung ist, desto teurer wird das Bußgeld – es werden 20 bis 35 Euro fällig.

20 Euro

Parken Autofahrer auf Geh- oder Radwegen, dann kostet es gleich mal 20 Euro – allerdings nur, wenn niemand behindert wird. Da es aber kaum zu vermeiden ist, dass Radfahrer und Fußgänger das parkende Auto irgendwie zu umgehen, wird meist sofort ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro verhängt. Für das Parken in zweiter Reihe droht ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 bis hin zu 35 Euro.

Das Überziehen der Parkzeit an Parkuhren oder in Bereichen mit Parkscheinpflicht sowie das Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer kostet mehr, je länger überzogen wird. Hier gibt es eine stundenweise Staffelung, die mit mehr als drei Stunden und 30 Euro schließt.

70 Euro

Am meisten kostet das Falschparken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, auf denen grundsätzlich ein Parkverbot gilt. Dort werden 70 Euro fällig. Wird vor oder gar in einer Feuerwehrzufahrt geparkt und werden dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, so wird ein Bußgeld von 65 Euro fällig. Werden Rettungsfahrzeuge an einer Engstelle blockiert, so beträgt die Strafe 60 Euro. Für alle drei Verstöße gibt es außerdem je einen Punkt in Flensburg. Richtig teuer wird es für Falschparker, wenn der Abschleppwagen anrücken muss, um den Weg für die Einsatzfahrzeuge freizumachen. Zu den Abschleppkosten kommen in der Regel noch Verwahrkosten für das Fahrzeug, die sich je nach Kommune auf mehrere hundert Euro summieren können. Von Stadt zu Stadt können die Kosten extrem unterschiedlich ausfallen.

Punkte

Kleinere Verstöße belasten den Geldbeutel, jedoch nicht das Punktekonto. Eine Ausnahme gibt es: Wer notorisch falsch parkt, der muss auch mit höheren Bußgeldern samt Punkten rechnen. Im schlimmsten Fall kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin bekam das eine Frau zu spüren, die innerhalb von knapp drei Jahren mehr als 300-mal falsch geparkt hatte. Sie durfte erst wieder am Straßenverkehr teilnehmen, nachdem sie eine MPU vorgelegt hatte. Denn sie gab durch ihr notorisches Fehlverhalten „zu erkennen, grundsätzlich nicht bereit zu sein, Parkvorschriften zu beachten“.