Verteidigungsministerin Ursula Von der Leyen will die Bundeswehr attraktiver machen. Foto: dpa

Um hoch qualifiziertes Personal zu binden, soll die Bundeswehr künftig Prämien und Zuschläge auszahlen können. Diese sollen 20 Prozent der ersten Stufe des Grundgehalts betragen, über einen Zeitraum von vier Jahren. Bei einem Flugzeugmechaniker etwa sind das 440 Euro im Monat oder eine einmalige Prämie von 21 100 Euro.

Berlin - Mit besserer Bezahlung, geregelten Arbeitszeiten und mehr Teilzeitarbeit soll die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands werden. Die Bundesregierung billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Verbessert werden sollen auch die Beförderungschancen und die Renten für Zeitsoldaten. Das Gesamtpaket kostet in den nächsten vier Jahren fast eine Milliarde Euro.

Von der Leyen sagte, die Bundeswehr müsse ihre Chancen „im Wettbewerb um die klügsten Köpfe, aber auch um die geschicktesten Hände“ verbessern. Mit der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht war ihr wichtigstes Instrument für die Nachwuchsrekrutierung weggefallen.

Der Bundestag muss noch zustimmen. Deswegen werden die Neuregelungen frühestens im April 2015 in Kraft treten.

Um hoch qualifiziertes Personal zu binden, soll die Bundeswehr künftig Prämien und Zuschläge auszahlen können. Diese sollen 20 Prozent der ersten Stufe des Grundgehalts betragen, über einen Zeitraum von vier Jahren. Bei einem Flugzeugmechaniker etwa sind das 440 Euro im Monat oder eine einmalige Prämie von 21 100 Euro.

Für 22 000 Soldaten und 500 zivile Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, sollen die Zuschläge um bis zu 40 Prozent erhöht werden. Der Sold für freiwillig Wehrdienst Leistende steigt um etwa sieben Prozent.

Erstmals soll es dem Entwurf zufolge bei der Bundeswehr eine gesetzlich geregelte Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche und Regelungen für die Vergütung von Überstunden geben. Für Teilzeitarbeit fallen die Beschränkungen weg. Bisher kann die Arbeitszeit nur für die Betreuung eigener Kinder oder die Pflege von Angehörigen  verkürzt werden.