Das Atomkraftwerk Krümmel ist seit 2011 abgeschaltet, bis 2022 werden alle übrigen Kernreaktoren in Deutschland ebenfalls vom Netz genommen. Foto: dpa

Am Dienstag veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil zum Atomausstieg. Es könnte eines der letzten Urteile in diesem Bereich sein. Die Koalition in Berlin geht von einem weitgehenden Verzicht der Energieversorger auf weitere Klagen aus.

Berlin - Dass im Jahr 2022 die Kernkraftwerke Isar I, Emsland und Neckarwestheim II als letzte Zeugen des Atomzeitalters vom Netz gehen werden, ist seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 Gesetz. Über die Modalitäten des Ausstiegs wird nach wie vor politisch verhandelt und juristisch gestritten. Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über drei Verfassungsbeschwerden zum Atomgesetz verhandeln. Die drei Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall haben in Karlsruhe die Auffassung geltend gemacht, dass bei der Stilllegung der Atommeiler in unzulässiger Weise in ihre Eigentumsrechte eingegriffen worden sei. Die Tatsache, dass die zuvor vereinbarten Reststrommengen, die die Unternehmen an ihren jeweiligen Kernkraftwerken noch erzeugen dürfen, mit dem Ausstiegsbeschluss nach dem Reaktorunglück von Fukushima zum Teil sehr stark reduziert wurden, komme einer entschädigungspflichtigen Enteignung gleich. Experten schätzen die Summen, um die es dabei gehen könnte, auf bis zu 22 Milliarden Euro.

Umweltministerin Hendricks gibt sich siegesgewiss

Die Bundesregierung geht hingegen davon aus, das ihr Gesetz verfassungsfest ist. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) betont in Berlin, sie blicke der Urteilsverkündung in Karlsruhe „in aller Ruhe“ entgegen. Spekulationen, wie die Richter wohl entscheiden, sind in der Hauptstadt nicht zu hören. Aufgrund der mündlichen Verhandlung des zuständigen Senats im März dieses Jahres wird erwartet, dass die Richter sich sehr differenziert mit der Reichweite der Eigentumsgarantie befassen werden. Dabei wird zum Beispiel eine Rolle spielen, ob das Wegfallen einer Betriebsgenehmigung oder die Kürzung der noch zur Produktion erlaubten Reststrommenge dem Verlust eines Eigentums gleichkommt, und ob dieser Eingriff dann eine entschädigungspflichtige Enteignung darstellt.

Urteil mit Signalwirkung

Selbst wenn RWE, Eon und Vattenfall nicht auf ganzer Linie sondern nur in Einzelaspekten oder in Bezug auf einzelne Meiler recht bekommen, geht es nicht um kleine Summen. Außerdem haben Urteile aus Karlsruhe stets Signalwirkung – und insgesamt sind 31 Verfahren zum Atomausstieg anhängig. Geklagt wird unter anderem auch gegen die Brennelementesteuer, die Endlagersuche und das nach der Fukushima-Katastrophe verhängte Moratorium.

Konzerne verzichten wohl auf weitere Prozesse gegen den Staat

Darüber hinaus hat das Karlsruher Urteil Folgen für den weiteren politischen Prozess. Derzeit berät der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung. Auch dabei geht es um große Risiken und viel Geld. Weil die Energiekonzerne mit dem Ausstieg aus der Kernenergie in ökonomische Schieflage geraten sind, ist zweifelhaft, dass sie für die langfristigen Haftungsrisiken bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke sowie der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls überhaupt dauerhaft gerade stehen können. Deshalb wurde vereinbart, dass die vier Atomkonzerne – EnBW ist der Vierte im Bunde – jetzt 23,5 Milliarden Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Sollten höhere Kosten anfallen, übernimmt der Staat die über diese Summe hinausgehenden Risiken.

Der Bundestag wird diesen Vorschlag, den die Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs erarbeitet hat, mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der Grünen beschließen. Allerdings sind daran auch Erwartungen geknüpft. „Wir beschließen im Bundestag gerade ein Gesetz, mit dem der Staat den Energieversorgern einen Teil der atomaren Finanzrisiken abnimmt. Dass diese Unternehmen dennoch an ihren Klagen gegen diesen Staat festhalten, ist unerträglich“, erklärt die Atomexpertin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl. „In der nächsten Sitzungswoche soll das Gesetz beschlossen werden. Bis dahin muss die Bundesregierung von den Konzernen den definitiven Klageverzicht erwirkt haben.“

Die Bundesregierung teilt das Interesse, dass die Kernkraftwerksbetreiber alle Streitigkeiten mit Bezug zur Kernenergie beenden, wie Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen aktuell per Brief noch einmal versichert haben. Gespräche zwischen Politik und Betreibern laufen. „Ich gehe davon aus, dass die Klagen zurückgenommen werden“, erklärte der CDU-Abgeordnete Steffen Kanitz unserer Zeitung. „Ich bin zuversichtlich, dass sich die Konzerne da bewegen“, sagte die SPD-Parlamentarierin Ute Vogt.