Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Lehrerinnen zukünftig auch mit Kopftuch unterrichten. Foto: dpa

Kehrtwende beim Thema Kopftuch: Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass der Staat muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht nicht grundsätzlich verbieten darf. Ein Urteil mit Folgen.

Karlsruhe/Stuttgart - Muslimische Lehrerinnen dürfen künftig grundsätzlich mit Kopftuch unterrichten. Verbote sind nur möglich, wenn es konkrete Gründe gibt, etwa Gefahren für das friedliche Miteinander an bestimmten Schulen. Das hat das Bundesver fassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da es gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstoße, so die Richter. Geklagt hatten zwei Musliminnen aus Nordrhein-Westfalen. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin hatten sich aus religiösen Gründen geweigert, im Schuldienst ein Kopftuch oder eine ersatzweise getragene Wollmütze abzulegen.

Die Entscheidung betrifft auch andere Länder. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) kündigte an, nach Prüfung der schriftlichen Begründung darüber zu entscheiden, „welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis in Baden-Württemberg ergeben“. Glaubens- und Bekenntnisfreiheit habe einen hohen Stellenwert. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sieht die Debatte um das Kopftuch mit dem Urteil nicht abgeschlossen. „Ich hoffe nicht, dass dieses Urteil als Aufforderung verstanden wird, ein Kopftuch zu tragen.“ Das Klassenzimmer dürfe nicht für religiöse Auseinandersetzungen instrumentalisiert werden, sagte CDU-Fraktionschef Guido Wolf. Die Politik müsse Kriterien entwickeln, dies im Einzelfall zu verhindern.

Die katholischen Bischöfe sehen in dem Urteil „ein starkes Signal für die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“. Rafael Nikodemus. Dezernent für christlich-islamischen Dialog der Evangelischen Kirche im Rheinland, sagte: „Im Kern kommt es darauf an, was im Kopf drin ist, nicht, was darum herum ist.“