Die Karlsruher Richter haben entschieden. Foto: dpa

Was ein Richter oder Staatsanwalt in Deutschland verdient, hängt von dem Bundesland ab, in dem er arbeitet. Werden einige zu schlecht bezahlt? Dazu hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe - Richter und Staatsanwälte müssen ihrem Amt angemessen entlohnt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil betont und erstmals Kriterien für die Mindestbesoldung dieser Berufsgruppen festgelegt.

Im konkreten Fall erklärte das höchste deutsche Gericht, die Bezahlung der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt sei zeitweise viel zu gering und damit verfassungswidrig gewesen (Az.: 2 BvL 3/12).

Das Grundgesetz verpflichte den Dienstherrn dazu, seine Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Der Deutsche Richterbund begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat", erklärte Verbandschef Christoph Frank in Karlsruhe. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil in seinen Grundzügen auf Beamte übertragbar.

Nach Bundesland unterschiedlich

Wie viel die etwa 20.000 Richter und 5000 Staatsanwälte verdienen, ist seit 2006 je nach Bundesland unterschiedlich. In Karlsruhe ging es vor allem um die unterste Besoldungsstufe R1, nach der die meisten Richter und Staatsanwälte bezahlt werden. In den letzten Jahren mussten viele von ihnen wegen der klammen Länderkassen zum Teil erhebliche finanzielle Einschnitte akzeptieren, was das Gericht nun erschwert hat.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes bekommt ein 27-jähriger lediger Berufsanfänger derzeit im Saarland brutto zum Beispiel 3235 Euro, einer in Bayern dagegen 4070 Euro. Sachsen-Anhalt liegt mit 3637 Euro im unteren Mittelfeld. Wie sich das Gehalt weiterentwickelt, richtet sich nach Faktoren wie Berufserfahrung, Position, Familienstand. Nach Einschätzung des Richterbunds dürfte die Besoldung in einigen Bundesländern jetzt verfassungswidrig sein.

Im konkreten Fall konnten drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt in Karlsruhe einen Erfolg für sich verbuchen. Die Besoldung zwischen 2008 und 2010 sei "evident unzureichend" gewesen, hieß es. Spätestens bis 2016 muss das Land nachträglich neue Regeln für diesen Zeitraum schaffen. Profitieren von den damit verbundenen höheren Zahlungen werden allerdings nur die Kläger und Kollegen in dem Bundesland, die ebenfalls gegen ihre Bezahlung geklagt haben und deren Verfahren noch offen sind.

Richter und Staatsanwälte aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden dagegen angemessen bezahlt, stellte das Gericht weiterhin fest. Auch aus diesen Ländern hatten einige vor Verwaltungsgerichten gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrige Alimentierung geklagt. Diese Gerichte ließen die Höhe der Gehälter in Karlsruhe überprüfen.