Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich erneut mit der Erbschaftsteuer. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich erneut mit der Erbschaftsteuer. Die vom Gericht gesetzte Frist an den Gesetzgeber für eine Neuregelung war Ende Juni ohne Ergebnis abgelaufen.

Karlsruhe - Aufgrund der abgelaufenen Frist an den Gesetzgeber für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer werde sich der Erste Senat nach der Sommerpause Ende September erneut mit der Steuer befassen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit.

Novell kam nicht zustande

Nur bis zu dem Zeitpunkt bis zum Ablauf der Frist sollte die alte Regelung weiter gelten. Die Novelle kam aber nicht rechtzeitig zustande, weil der Bundesrat die Zustimmung zur Neufassung versagte und die Reform nun im Vermittlungsausschuss vorliegt.

Theoretisch ist es denkbar, dass das Verfassungsgericht die Altregelung für nicht mehr anwendbar erklärt und selbst eine Übergangsregelung erlässt. Solche Übergangsregelungen hat es in anderen Fällen auch in der Vergangenheit schon gegeben.