"Der Einsatz der Bundestrojaner war verfassungskonform", sagt Innenminister Gall.

Stuttgart - Baden-Württembergs Landesdatenschützer Jörg Klingbeil hat sich nach Bekanntwerden des Einsatzes von Trojaner-Software in den Fall eingeschaltet. „Wir wollen kontrollieren, ob die Überwachung von Telefon- und Mail-Kommunikation sich im gesetzlichen Rahmen bewegt hat“, sagte Klingbeil am Dienstag in Stuttgart der Nachrichtenagentur dpa. Zu prüfen sei, ob die Überwachung aus den Jahren 2010 und 2009 über die richterliche Anordnung hinausgegangen sei.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat dies bestritten. Er betonte, die von Ermittlern verwendete Spionage-Software sei in jedem Einzelfall so programmiert worden, dass sie den Vorgaben des Gerichts entsprochen habe. Der Einsatz der Software war aber am Montag vorsorglich gestoppt worden. Am Dienstag sagte Gall, das gelte so lange, bis Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Rechtssicherheit zur Anwendung der Maßnahme gebe.

Gall: "Einsatz war verfassungskonform"

Die Software sei im Südwesten rund fünfmal verwendet worden bei der Aufklärung von Straftatbeständen wie Kindesmissbrauch, Mord oder Bandenkriminalität eingesetzt worden. Eine Online-Durchsuchung von Rechnern habe nicht stattgefunden. Gall resümierte: „Der Einsatz war verfassungskonform.“

Klingbeil will sich an das Landeskriminalamt und an möglicherweise betroffene Polizeidienststellen wenden. Bei seiner für Dienstagnachmittag angekündigten Kontrolle wollte der Datenschützer nach eigenen Worten erkunden, welche Software mit welchen Funktionen gegen wen eingesetzt wurde.

Gall lässt Klingbeil freie Hand

Derzeit gehe er nicht davon aus, dass es im Südwesten eine echte Online-Durchsuchung von Rechnern gegeben habe, sagte Klingbeil. Das baden-württembergische Polizeigesetz liefere dafür keine Handhabe. Von besonderem Interesse sei es, zu erfahren, ob etwa Dateien auf den Computern der überwachten Verdächtigen kopiert oder verändert wurden - dies wäre nicht gedeckt durch die gesetzlichen Vorgaben für die sogenannte Quellen-Telefonkommunikationsüberwachung.

Gall sagte zur Initiative des obersten Landesdatenschützers: „Wenn der Datenschutzbeauftragte sichergehen will, dass nicht doch über richterliche Vorgaben hinaus gegangen worden ist, so ist das nicht nur sein gutes Recht, sondern auch seine Pflicht.“

Der in die Schlagzeilen geratene „Trojaner“ funktioniert ähnlich wie Schadprogramme, die Kriminelle zum Ausspähen etwa von persönlichen Bankdaten nutzen. Die vom Chaos Computer Club beanstandete, in Bayern und Baden-Württemberg genutzte Software enthält nach dessen Angaben weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Funktionen. Zulässig ist lediglich die Überwachung von Kommunikation am Rechner. Es können aber auch Bildschirm-Inhalte und Audio-Dateien mit der Software aufgenommen werden.