Laut der Deutschen Post sind ein Viertel der Wähler bereits Briefwähler. Foto: dpa (Symbolbild)

Am 24. September ist Bundestagswahl. Wer jetzt schon weiß, dass er am Wahltag verhindert oder außer Landes ist, kann die Briefwahl beantragen. Wir erklären, wie das funktioniert und was Sie beachten müssen.

Stuttgart - Am 24. September ist Bundestagswahl. Für Wahlberechtigte, die an diesem Tag im Urlaub sind, aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können, oder einfach lieber bequem und flexibel von zuhause aus wählen möchten, gibt es die Briefwahl.

Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte Briefwahl beantragen, ohne einen besonderen Grund. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte vier bis sechs Wochen vor der Wahl mit der Post zugesandt bekommt, befindet sich ein Formular, mit dem der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Was Sie tun können, wenn Sie 21 Tage vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, lesen Sie hier.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich beantragt werden. In Stuttgart kann die Briefwahl auch online bis zum 21. September 2017 um 12 Uhr beantragt werden. Um den Antrag komplett ausfüllen zu können, wird dabei die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen.

Bis wann muss die Briefwahl beantragt werden?

Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift, oder auch an eine andere Adresse, zum Beispiel die Urlaubsanschrift. Alternativ können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall kann die Briefwahl direkt an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen in Stuttgart kann ab dem 14. August erfolgen. Der Antrag sollte laut Bundeswahlleiter so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Spätestens aber bis zum Freitag vor dem Wahltag. In besonderen Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Der Wähler kreuzt eine oder beide Stimmen auf dem Stimmzettel an und legt den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag und klebt ihn zu. Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden und anschließend wird der Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Der rote Wahlbriefumschlag wird ebenfalls zugeklebt und kann innerhalb Deutschlands ohne Briefmarke in die Post gegeben werden. Außerhalb Deutschlands muss der Umschlag ausreichend frankiert werden.

Der Wahlbrief muss rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr angekommen sein, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.