Ein entspannter Alexander Dobrindt in der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwochvormittag: Er kann damit rechnen, dass sein wichtigstes Vorhaben diee Woche endgültig grünes Licht bekommt. Foto: dpa

An diesem Freitag stimmt die Länderkammer über mehrere Anträge ab, die die eben vom Bundestag beschlossene Infrastrukturabgabe aufhalten oder verändern wollen. Eine Mehrheit dafür ist sehr unwahrscheinlich geworden.

Berlin - Die umstrittene Pkw-Maut dürfte Ende dieser Woche die letzte gesetzgeberische Hürde nehmen. Wie unsere Zeitung aus Kreisen der Länderkammer erfuhr, ist der erwartete Widerstand gegen das CSU-Projekt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in sich zusammengefallen. Demnach wird es am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit für einen der drei Anträge geben, die die vergangene Woche in neuer Form beschlossene Infrastrukturabgabe aus unterschiedlichen Gründen an den Vermittlungsausschuss überweisen wollen. So wollen den Angaben zufolge weder die SPD-regierten Länder Brandenburg und Hamburg noch die schwarz-grün regierten Länder Baden-Württemberg und Hessen das Anliegen unterstützen, die Maut ganz zu Fall zu bringen, stärker ökologisch auszurichten oder in Grenzregionen bestimmte Autobahnabschnitte davon auszunehmen. Mögliche Einbußen für Handel und Tourismus hatte lange Zeit auch Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) geltend gemacht - nun wird sich die Stuttgarter Landesregierung gemäß ihrem Koalitionsvertrag enthalten.

Bereits am Dienstag hatte das Landeskabinett in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, sich nicht an Versuchen zu beteiligen, die Maut noch aufzuhalten oder zu verändern. Die Unionsländer Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen ohnehin nicht gegen das Vorhaben ihres Bundesministers stimmen. Damit kämen die 35 dafür notwendigen Stimmen nicht mehr zusammen: Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen kommen zusammen nur auf 34 von 69 Stimmen im Bundesrat.

Zustimmungspflichtig ist das Gesetzespaket dort nicht. Der Vermittlungsausschuss könnte das Verfahren jedoch verzögern – womöglich so lange, dass das Verfahren in den wenigen verbleibenden Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen werden könnte. Ein neu gewählter Bundestag müsste damit von vorne beginnen. Dazu kommt es jedoch nach Informationen unserer Zeitung eben nicht: „Die Maut wird nun mit großer Wahrscheinlichkeit den Bundesrat passieren“, hieß es aus den Länderkreisen. Im SPD-geführten Hamburger Senat wurde gegenüber unserer Zeitung bestätigt, dass man sich „vertragstreu“ gegenüber dem Koalitionsvertrag im Bund mit der Union verhalten werde.

Mautsystem soll 2019 in Betrieb gehen

Florian Engels, Sprecher der rot-roten Landesregierung in Potsdam, wollte nicht bestätigen, dass Brandenburg keine Einwände gegen die Maut geltend machen werde, dementierte dies aber auch nicht: „Das Abstimmungsverhalten Brandenburgs im Bundesrat wird voraussichtlich erst unmittelbar vor der Plenarsitzung des Bundesrates festgelegt.“ Entscheidend sei für seine Regierung, „dass die drei Punkte aus dem Koalitionsvertrag eingehalten werden – EU-Konformität, keine Mehrkosten für deutsche Autofahrer, relevant höhere Investitionen in Verkehrsinfrastruktur durch Mauteinnahmen.“ Brandenburg hat nach Informationen unserer Zeitung bereits in den Fachausschüssen des Bundesrates die Anträge auf Überweisung an den Vermittlungsausschuss nicht mitgetragen.

Das Bundesverkehrsministerium sieht weiter auch gar „keinen Grund den Vermittlungsausschuss anzurufen“. Es verwies am Mittwoch auf Anfrage noch einmal darauf, dass aus seiner Sicht eine mögliche Benachteiligung der Grenzregionen schon 2015 in der ersten Fassung des Gesetzespakets berücksichtigt wurde, das von der Brüsseler Kommission wegen einer möglichen Diskriminierung anderer EU-Bürger aufgehalten und schließlich im vergangenen Herbst in veränderter Form akzeptiert wurde. „Halter von im Ausland zugelassenen Kfz zahlen die Infrastrukturabgabe nur auf Autobahnen“, so ein Sprecher: „Sie können Kommunal-, Land- und Bundesstraßen weiter kostenfrei nutzen – dadurch ist gewährleistet, dass der kleine Grenzverkehr weiterhin mautfrei möglich ist.“

Sollte der Bundesrat, wie nun zu erwarten ist, kein Vermittlungsverfahren wünschen, tritt der Bundestagsbeschluss vom 24. März drei Wochen später automatisch in Kraft, dies ist Karfreitag, der 14. April. Anschließend soll die europaweite Ausschreibung für das Erhebungs- und Erfassungssystem der Maut beginnen. „Nach der technischen Umsetzung wird die Infrastrukturabgabe in der kommenden Wahlperiode gestartet“, heißt es im Verkehrsministerium. Minister Dobrindt peilt das Jahr 2019 an.