Auch für beflockte Trikots gilt nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein Rückgaberecht Foto: Pressefoto Baumann

Wer sich ein Trikot seines Wunschvereins extra beflocken lässt, mit dem Resultat aber nicht zufrieden ist, darf das Trikot auch wieder zurückgeben – auch wenn im Online-Shop „Beflockte Trikots sind vom Umtausch ausgeschlossen“ steht.

Düsseldorf - Wer sich ein Trikot seines Wunschvereins extra beflocken lässt, mit dem Resultat aber nicht zufrieden ist, darf das Trikot auch wieder zurückgeben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Zwar steht neben dem Warenkorb der Online-Shops von VfB Stuttgart und Hertha BSC: „Beflockte Trikots sind vom Umtausch ausgeschlossen“. Doch dies soll keinen abschrecken, so die Verbraucherschützer: Auch hier gilt – wie bei anderen Online-Käufen – nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Nur wenn individuell angefertigte Artikel ohne größeren Aufwand nicht weiterverkauft werden könnten, rechtfertige das die Rote Karte fürs Widerrufsrecht. Gemeint ist die individuelle Beflockung mit Fantasienamen wie „Tiki-Taka-Pep“, aber nicht ein Leibchen mit dem Namen eines Stürmerstars.

Wem es zu teuer ist, bei Heim- und Auswärtsspielen und bei Partien in der Europa und Champions League stets auch das passende Trikot parat zu haben – was mehr als 300 Euro kosten kann –, sollte auf den Tipp der Verbraucherschützer vertrauen und einfach Fan vom Torwart werden: Denn dessen Trikots befinden sich oft nur einmal in den Shops der Erstligisten.