Der Angeklagte im Mordfall Tobias am 8. März 2012 bei Prozessbeginn im Landgericht in Stuttgart. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. Foto: dpa

Mehr als zwölf Jahre nach dem grausamen Mord an dem elfjährigen Tobias bei Stuttgart ist die lebenslange Haftstrafe für den Täter rechtskräftig.

Karlsruhe - Mehr als zwölf Jahre nach dem grausamen Mord an dem elfjährigen Tobias bei Stuttgart ist die lebenslange Haftstrafe für den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts als „offensichtlich unbegründet“ verworfen, wie ein Sprecher am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Mai neben der Haftstrafe auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Gericht: Sexuelle Störung keine Relevanz bei der Schuldfähigkeit

Nach Feststellung des Landgerichts hat der heute 48-Jährige den Jungen Ende Oktober 2000 an einem Fischweiher in der Nähe von Weil im Schönbuch (Kreis Böblingen) mit 38 Messerstichen getötet. Zuvor hatte der Mann nach eigenen Angaben versucht, den Jungen zu missbrauchen. Die Kammer sah bei dem Angeklagten eine langjährige Störung der Sexualpräferenz mit pädophilem und sadomasochistischem Trieb. Sie habe jedoch keine relevante Auswirkung auf die Schuldfähigkeit bei der Tat gehabt, urteilte das Gericht. Vor allem diese Beurteilung hatte der Angeklagte in der Revision beanstandet.

Das Verbrechen des Mannes aus dem Kreis Esslingen war über Jahre unaufgeklärt geblieben. Erst 2011 stießen Ermittler bei Recherchen zur Kinderpornografie zufällig auf den Bäcker. Ein Abgleich seiner DNA mit Spuren vom Tatort war positiv.