Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Zeugen im NSU-Prozess aufgenommen. (Archivbild) Foto: dpa

Gegen einen Zeugen im NSU-Prozess will die Bundesanwaltschaft vorgehen. Sie hat Zweifel an seiner Behauptung, kein V-Mann gewesen zu sein.

München - Die Bundesanwaltschaft untersucht, ob sie gegen einen Zeugen im NSU-Prozess wegen Falschaussage vorgehen will. Der Mann bestritt am Mittwoch wie schon bei seiner ersten Vernehmung, als V-Mann für den Thüringer Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein. Dies hatte ein V-Mann-Führer ausgesagt. Außerdem schickte das Thüringer Innenministerium eine Aussagegenehmigung für den Zeugen an das Gericht.

Mehrere Nebenklägeranwälte beantragten Zwangsmittel wegen Aussageverweigerung, was das Gericht aber ablehnte. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, der Zeuge verweigere nicht die Aussage an sich, wohl aber „die wahrheitsgemäße Aussage“. An den Zeugen gewandt, fragte Götzl mehrmals vergeblich nach, ob er seine Angaben zu der V-Mann-Tätigkeit nicht doch ändern wollte.

Der Mann soll Ende der 90er Jahre Chef der inzwischen verbotenen Organisation „Blood & Honour“ in Thüringen gewesen sein. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass er das im Jahr 1998 abgetauchte NSU-Trio mit Spenden unterstützt haben soll. Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor. Nächster Verhandlungstermin nach den Pfingstferien ist der 9. Juni.