Wenn die Bezirksbeiräte es so wollen, müssen sich Antragsteller beim Gremium persönlich vorstellen. Foto: Patricia Sigerist

1000 Euro sind prinzipiell der höchste Betrag, den Bürger künftig für ehrenamtliches Engagement vom Bezirksbeirat Sillenbuch zugesprochen bekommen. So haben es die Fraktionen festgelegt. Denn es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen.

Sillenbuch - Künftig soll Transparenz darüber herrschen, unter welchen Voraussetzungen der Sillenbucher Bezirksbeirat ein Projekt oder eine Aktivität von Bürgern fördert. In der Vergangenheit gab es zu diesem Thema immer wieder Diskussionen. Die Bezirksbeiräte haben in ihrer jüngsten Sitzung Richtlinien beschlossen für die Gewährung von Zuschüssen. Zunächst wird darin definiert, dass nur Gemeinsinn stiftende Projekte für eine Förderung in Frage kommen.

Rein kommerzielle und partei- oder verbandspolitische Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Vereine können generell keine höhere Summe erwarten als 1000 Euro. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen könne von dieser Richtlinie abgewichen werden, heißt es in den neuen Richtlinien. Förderfähig seien Sachkosten, Kosten für fremdes Personal sowie Aufwandsentschädigungen.

Bürger müssen ein Formblatt ausfüllen

Ein Antrag auf eine Förderung muss in der Regel zwei Monate vor dem Beginn eines Projekts gestellt werden. Die Bürger können dazu ein Formblatt ausfüllen, das sie beim Bezirksbeirat erhalten. Sie müssen dem Blatt einen Finanzierungs- und Terminplan beifügen und darlegen, wie hoch der Anteil der Eigenfinanzierung ist und ob es andere Zuschüsse gibt.

Die Grünen regten bei der Sitzung des Bezirksbeirats an, dass Antragsteller sich im Gremium vorstellen sollten, wenn sie mehr als 500 Euro aus dem Budgettopf des Bezirksbeirats erhalten wollen. Bezirksbeiräte anderer Fraktionen sprachen sich hingegen dafür aus, den Vorschlägen von Philipp Kordowich (CDU) und Ulrich Storz (SPD) zu folgen. Die beiden Bezirksbeiräte haben die Richtlinien gemeinsam entworfen. Ihnen zufolge soll ein Antragsteller nur vor dem Bezirksbeirat sein Vorhaben erläutern müssen, wenn im Vorfeld eine Fraktion dies fordert. Der Bezirksbeirat entschied sich für diese Variante.