Naturführung im Wald: Die Entscheidung, Teile des Schwarzwalds zum Nationalpark zu machen, wurde durch vielfältige Bürgeranhörungen begleitet. Foto: dpa

Gesetze werden besser, wenn Bürger bei der Entwicklung beteiligt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Je früher die Beteiligung ansetzt, desto besser das Gesetz. Baden-Württemberg schreiben die Wissenschaftler eine Vorreiterrolle zu.

Stuttgart - Gesetze werden besser, wenn Bürger direkt beteiligt werden. Zu dieser Bewertung kommt die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie zur Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg, die unserer Zeitung vorliegt. Gleichzeitig könne ein „partizipatives Gesetzgebungsverfahren der Politikverdrossenheit entgegenwirken“, erklärt die Projektleiterin Anna Renkamp. In Zeiten eines zunehmend populistischen Klimas und einer wachsenden Distanz zwischen Politik und Bürgern sieht sie in der Bürgerbeteiligung einen „ermutigenden Ansatz für ein konstruktives Zusammenspiel von Politik, Verwaltung und Bürgern“.

Direkte Diskussion in kleinen Gruppen besonders hilfreich

„Wenn die Beteiligung ernsthaft gewollt und gut gemacht ist, schafft sie Vertrauen in die Politik“, sagte Renkamp dieser Zeitung. Bürger könnten direkt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, das stärke die Demokratie. Gelobt werden die Online-Verfahren für ihre Transparenz, für den offenen Zugang und die große Reichweite. Vor allem aber halten die Autoren die „Face-to-Face“-Beteiligung, die frühzeitig, direkte und intensive Diskussion in kleinen Gruppen, für hilfreich.

Zufällig ausgewählte Bürger nehmen wichtige Rolle ein

Eine wichtige Rolle kommt der Studie zufolge zufällig ausgewählten Bürgern zu. Wenn sie frühzeitig in die Kleingruppendiskussionen einbezogen werden, erhöhe das bei konfliktträchtigen Themen die Chance auf einvernehmliche Lösungen. Die Ergebnisse würden auch besser akzeptiert. Die Studie hat ein selbst für die Forscher auffallendes Ergebnis geliefert: Der Unterschied in der Qualität der Beiträge sei eklatant, so die Wissenschaftler. In den Kleingruppen würden sehr viel bessere Beiträge erarbeitet als in den Online-Verfahren, sagte Renkamp. Einen Grund dafür sieht sie darin, dass die Face-to-Face-Verfahren sehr früh begännen, anders als die Online-Beteiligungen. Wenn inhaltlich noch nichts festgelegt sei, würden die Beiträge qualitätvoller. Je früher die Bürger einbezogen würden, desto stärker könnten sie einwirken und ihren „partizipativen Fußabdruck“ auch im Gesetz hinterlassen.

Bürger wollen umworben werden

Allerdings wollen die Bürger umworben werden, sagt Renkamp. Wenn sie einfach per Telefonakquise überredet werden sollen, seien die zufällig Ausgewählten recht zurückhaltend. Anders sehe es aus, wenn der Minister oder gar der Ministerpräsident schriftlich einlade. „Dann sehen die Bürger, sie werden wertgeschätzt, ihre Meinung ist gefragt.“ In vielen Bereichen hält Renkamp Baden-Württemberg bei der Bürgerbeteiligung für vorbildlich. In der Face-to-Face-Beteiligung könnten jedoch noch mehr Angebote gemacht werden. Auch müsse mehr Werbung dafür betrieben werden. Entscheidend bei allen Verfahren zur Bürgerbeteiligung ist für die Wissenschaftler, dass sie gut gemacht sind. Ansonsten könnten die Prozesse von der Politik abschrecken.

Baden-Württemberg als Vorreiter

Baden-Württemberg sieht Renkamp als Vorreiter. Das Land gehe die Beteiligung systematisch an. Sie sei eingebettet in eine umfassende Beteiligungsstrategie, die unter dem Begriff „Politik des Gehörtwerdens“ bekannt wurde. Das gebe es so in keinem anderen Land. Auch gebe es eine klare Rechenschaftslegung. Es sollte verbindlich geregelt sein, wie Beteiligungsverfahren eingesetzt werden. Auch die Strukturen sollten klar sein. In Baden-Württemberg gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift.

Stabsstelle zu klein

Bei allem Lob geben die Forscher auch Anregungen: Die Mitarbeiter in den Ministerien sollten für den Umgang mit der neuen Bürgernähe geschult werden. Auch Serviceleistungen sollten zur Verfügung gestellt werden, etwa Hilfe, wenn es darum gehe, Referentenentwürfe auch für Laien verständlich zu formulieren, ehe sie in die Online-Portale gestellt würden.

Großen Einfluss schreiben die Mitarbeiter der Studie der Staatsrätin Gisela Erler zu. Allerdings sei deren Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung zu klein, als dass sie alle Ministerien bei allen partizipativen Gesetzgebungsverfahren umfassend unterstützen könnte. „Eine personelle Aufstockung sollte erwogen werden“, raten die Forscher. Auch sollte jedes Fachministerium eine Koordinations- und Beratungsstelle einzurichten.

Erler will Empfehlungen übernehmen

Gisela Erler kündigt schon an, „wir werden die Empfehlungen übernehmen“. Die Intensivierung der Face-to-Face-Beteiligungen sei angezeigt. „Das Beteiligungsportal wird zukünftig dauerhaft zur Anwendung kommen.“ Nun könnten alle Gesetzentwürfe auf dem Portal veröffentlicht und kommentiert werden. Erler verspricht: „Ich arbeite darauf hin, dass möglichst alle wichtigen Gesetzgebungsverfahren mit früher Beteiligung angegangen werden.“ Sie werde Vorschläge für ein „systematisches und förmliches Vorgehen“ erarbeiten und den Ministerien als Leitlinie vorlegen. An eine Aufstockung der fünf Stellen in der Stabsstelle sei allerdings derzeit nicht gedacht. Für die Weiterentwicklung des Beteiligungsportals sind laut Staatsministerium 40000 Euro bereits im Haushalt veranschlagt.

Sechs Gesetzgebungsverfahren untersucht

Untersucht wurden sechs Gesetzgebungsverfahren aus der Zeit der grün-roten Landesregierung: Das Nationalparkgesetz, das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulrechts, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das Nachbarrechtsgesetz, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz und das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept.

Die wissenschaftliche Untersuchung hat neben der Bertelsmann Stiftung die Universität Hohenheim verantwortet. Federführend war dabei der Hohenheimer Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider.