Die Stadt will das Lehrschwimmbad an der Carl-Diem-Straße abreißen. Ein Bürgerbegehren will das verhindern. Foto: factum/Bach

Die Anwälte der Stadt Asperg kommen zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Lehrschwimmbads ungültig ist. Die Finanzierungsvorschläge der Bürger seien unzulänglich. Die Initiative reagiert kämpferisch.

Asperg - Ist das das Aus für den Bürgerentscheid über die Zukunft des Lehrschwimmbads in Asperg? Zumindest sieht es derzeit danach aus. Denn ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Damit ist die formale Voraussetzung für das Einleiten eines Bürgerentscheids nicht erfüllt.

Zwar hat das Bürgerbegehren fast alle Vorgaben erfüllt, beispielsweise in Bezug auf die Zahl der gesammelten Unterschriften, die Fragestellung, die fristgerechte Abgabe. Aber in puncto Finanzierungsvorschlag bemängeln die Anwälte Hans Büchner und Felix Rauscher von einer Stuttgarter Kanzlei „verwirrende Aussagen über die zu erwartenden Kosten“ sowie unzulängliche Finanzierungsvorschläge.

Worum geht es konkret? Die Bürgerinitiative rund um die Asperger DLRG und die Schwimmabteilung des TSV möchte das Lehrschwimmbad, das im Jahr 1961 gebaut wurde und stark sanierungsbedürftig ist, erhalten. Denn der Gemeinderat beschloss im Herbst 2016 mit elf zu sieben Stimmen, das Bad zum 30. April 2017 zu schließen und abzureißen. Eine Rundumerneuerung hätte 4,16 Millionen Euro gekostet.

Die neue Sporthalle wird teilfinanziert durch den Verkauf des Schwimmbad-Grundstücks

Damit einher ging der Entschluss, eine neue Sporthalle zu bauen, die die marode Rundsporthalle ersetzen soll. Die Sporthalle soll 6,5 Millionen Euro kosten, eine Million Euro soll erlöst werden durch den Verkauf des Grundstücks des Schwimmbads. Zudem spare man sich dadurch jährliche Unterhaltskosten von 190 000 Euro.

Das Bürgerbegehren hatte der Verwaltung in entscheidenden Punkten widersprochen: Zum einen sei für den Weiterbetrieb des Bads keine Komplettsanierung erforderlich, nur eine Teilsanierung. Zudem müsse die Sporthalle keine 6,5 Millionen Euro kosten. „In anderen Gemeinden wurden vergleichbare Sporthallen für 3,5 bis 4 Millionen Euro gebaut“, schreiben die Kritiker. Der Erlös durch den Verkauf des Schwimmbad-Grundstücks als „Zwischenfinanzierung“ für die Halle könne auch durch den Verkauf anderer Grundstücke erreicht werden, heißt es im Finanzierungsvorschlag des Bürgerbegehrens.

Für den Bürgermeister ist klar: der Gemeinderat muss das Bürgerbegehren ablehnen

Hierin sieht das Rechtsgutachten mehrere Probleme: Zum einen nenne das Bürgerbegehren keine Kosten für die Teilsanierung oder den weiteren Betrieb. „Im Ungefähren und im Unklaren“ sei auch, was teilsaniert werden solle. Zum anderen werde kein Nachweis über die „vergleichbaren Sporthallen“ geführt. Man müsse plausibel darlegen, wie man bei gleicher Funktionalität 2 bis 2,5 Millionen Euro einsparen wolle. Außerdem sei der Begriff Zwischenfinanzierung irreführend, da der Eindruck entstehe, die zu deckenden Kosten seien nur vorübergehend – und nicht eine dauerhaft zu schließende Finanzlücke. „Einem Bürgerbegehren ist es verwehrt, solche irrigen Vorstellungen hervorzurufen“, erklären die Anwälte. Der Hinweis, andere städtische Grundstücke zur Finanzierung der Sporthalle zu verkaufen, sei auch unzulänglich, da nicht dargelegt werde, welches Grundstück konkret verkauft werden soll. Zuletzt greife das Bürgerbegehren in unzulässiger Weise in die Haushaltshoheit des Gemeinderats ein.

Für den Bürgermeister Ulrich Storer ist klar: Der Gemeinderat muss am kommenden Dienstag das Bürgerbegehren ablehnen. Damit würde es nicht zum Bürgerentscheid über das Schwimmbad kommen. Da es sich um eine rein rechtliche Frage handle, habe der Gemeinderat bei der Entscheidung keinen Ermessensspielraum.

Rechtsfrage oder Politikum?

Das sieht Otmar Breckel, Abteilungsleiter Schwimmen beim TSV Asperg und einer der Listenführer des Bürgerbegehrens, anders: „Die Frage ist ein Politikum.“ Die Vertreter des Bürgerbegehrens würden sich an diesem Donnerstag mit Gemeinderatsmitgliedern von SPD und Freien Wählern treffen, um die „Optionen abzuklopfen“. Damals hatten SPD und Freie Wähler gegen den Abriss des Schwimmbads gestimmt. Es ist davon auszugehen, dass sie jetzt gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens stimmen werden.

„Sehr ernüchternd“ sei das Gutachten gewesen, sagt Breckel. Man lasse das Papier nun von einem Anwalt prüfen und werde „ziemlich sicher“ Widerspruch beim Ludwigsburger Landratsamt einlegen. Die Asperger Stadtverwaltung gibt sich gelassen: Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises teile die Auffassung des Gutachtens, heißt es in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am Dienstag.

Kommt das Landratsamt zum selben Schluss wie das Gutachten, könnten die Vertreter des Bürgerbegehrens binnen Monatsfrist noch einmal Widerspruch einlegen. Dann ginge der Fall vors Verwaltungsgericht. „Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass es so weit kommen wird“, sagt der Bürgermeister.