Alle drei Angeklagten im sogenannten „Loverboy“-Prozess am Landgericht Stuttgart gingen in Revision. Foto: dpa

Der „Loverboy“ konnte das Gericht als freier Mann verlassen – und geht jetzt dennoch in Revision. Der 21-Jährige hatte Frauen umgarnt und sie dann zur Prostitution gezwungen.

Stuttgart - Eine Woche nach dem Urteil im Stuttgarter „Loverboy“-Prozess sind alle drei Verurteilten in Revision gegangen. Das teilte das Landgericht mit. Nach dem Urteil hatten die Rechtsanwälte der beiden Komplizinnen zwar eine Revision angekündigt; der Vertreter des als „Loverboy“ überführten 21-Jährigen hatte sich allerdings zufrieden mit dessen Verurteilung zu einer zweijährigen Jugendstrafe gezeigt. Denn der junge Mann konnte als freier Mann das Gericht verlassen; er erhielt aber die Auflage, innerhalb von sechs Monaten einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nachzuweisen sowie sich vom Rotlichtmilieu fernhalten. Ansonsten muss er eine Reststrafe absitzen.

Dem Trio wird schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen angelastet. Die beiden Huren hatten dem jungen Mann geholfen, zwei von ihm umgarnte junge Frauen in die Prostitution zu drängen und zu überwachen. Sie müssen ihre Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren und vier Monate absitzen. Die Verteidiger hatten für die beiden 27-Jährigen auf Freispruch plädiert. Das Trio war bei einer Großrazzia im Bordell „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) im November 2014 festgenommen worden.

Unter „Loverboys“ werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann ausnutzen.