Christiane Franz von der Landeszentrale für politische Bildung erläuterte die rechtliche Grundlage der Jugendbeteiligung. Foto: factum/Bach

Eine Jugendgemeinderatssitzung am Freitag hat sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Jugendbeteiligung beschäftigt. In Böblingen droht die Auflösung des Jugendgremiums, wenn sich bei der nächsten Wahl nicht genügend Kandidaten melden.

Böblingen - Da waren es nur noch 15. Jüngst sei das ist fünfte Mitglied des Jugendgemeinderats aus dem Gremium ausgeschieden, weil der Gewählte ein Auslandsjahr antrete, sagte der Böblinger Jugendreferent Frank Kienzler. Nachrücker gibt es keine, deshalb können die 20 Plätze nicht alle besetzt werden.

Im März soll in Böblingen die nächste Jugendgemeinderatswahl stattfinden. Die große Frage ist allerdings nun, ob sich überhaupt 20 Kandidaten finden lassen, damit das Gremium gebildet werden kann. Zudem wird im nächsten Jahr das alle zwei Jahre stattfindende Jugendforum vorbereitet. Böblingen verfügt damit über eine Mischform der Jugendbeteiligung, die aber möglicherweise nicht mehr lange Bestand hat. In einer öffentlichen Sitzung des Jugendgemeinderats lautete deshalb die Kernfrage, welche Art der Mitsprache sich die Jugendlichen künftig in Böblingen vorstellen können.

Laut Verordnung müssen Jugendliche beteiligt werden

„Wir geben alles, damit der Jugendgemeinderat wieder zustande kommt“, erklärte Kienzler. Die Mitglieder des Jugendgemeinderats und er rühren dafür bereits kräftig die Werbetrommel. Kienzler und die gewählten Jugendvertreter gehen in Schulklassen und machen schon Mal auf die bevorstehende Wahl aufmerksam und erläutern, was in Böblingen alles bewegt werden könnte, wenn sich die Jugendlichen dafür einsetzen würden.

„Sie müssen gefragt werden, wie sie sich beteiligen wollen“, unterstrich die Gastreferentin der Landeszentrale für politische Bildung Christiane Franz während der Sitzung im Böblinger Lise-Meitner-Gymnasium und verwies auf die Gemeindeordnung des Landes. Dort steht im Paragraf 41a: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ Aus diesem Grund habe die Landeszentrale sämtliche der 1101 Kommunen in Baden Württemberg angeschrieben und nach der Existenz eines Jugendgemeinderats gefragt. 740 von ihnen hätten geantwortet, berichtete Franz. Lediglich in etwa 80 Städten und Gemeinde gebe es einen Jugendgemeinderat, in vielen anderen jedoch auch alternative Formen der Mitsprache.

Jugendvertreter haben ein Vorschlagsrecht im Gemeinderat

Wie das Jugendforum in Herrenberg funktioniert, berichteten Jugenddelegierte aus dem Kreis der Aktiven, die auch in kommunalpoltischen Arbeitgruppen mitwirken. Sie hätten sich für ihre Aufgabe freiwillig gemeldet, um als Bindeglied und dem Gemeinderat der Erwachsenen zu fungieren. „Wir sind nicht gewählt worden und sind so flexibler, etwa nach einem Jahr wieder auszusteigen, wenn wir anderen Verpflichtungen nachgehen wollen“, erklärte Mahmoud El-Dassouki. Fast 250 Jugendliche hatten am letzten Jugendforum in Herrenberg teilgenommen, woraus sich 20 Gruppen bildeten , die sich mit diversen Themen auseinandersetzten. „Sie reichen von der Gestaltung der neuen Freizeitanlage über den Straßenbau bis hin zu einem Ort für die Jugendlichen zum Chillen“, sagte der Jugenddelegierte Muhammed Baran. Letzteres ist jüngst in die Tat umgesetzt worden. Denn die Jugendlichen haben auch im Herrenberger Gemeinderat ein Vorschlagsrecht, damit ihre Anliegen umgesetzt werden.

„Für ein Forum haben wir ruckzuck 50 Jugendliche zusammen“, stellte Kienzler fest. Deshalb wird in Böblingen weiter darüber nachgedacht. ob diese Art der Jugendmitsprache die sinnvollere ist. Der Sitzungsleiter des Jugendgemeinderats, Siyabend Alhan, wollte am Freitag das Thema Beteiligungsform mit den Schülern auf den Besucherrängen diskutieren. Doch bestand daran kein Interesse. Die meisten Schüler wollten lieber nach Hause, so dass Alhan die öffentliche Sitzung beendete.