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Blaulicht vom 3. September Polizist auf Motorrad gefährdet

StN, vom 03.09.2010 09:47 Uhr
Symbolbild Foto: AP
Symbolbild Foto: AP

Stammheim: Auf der Bundesstraße 10 zwischen Friedrichswahl und Ausfahrt Stammheim ist am Donnerstag gegen 10.15 Uhr ein 40- jähriger Motorradfahrer der Verkehrspolizei von einem zunächst unbekannten Fahrer eines Vans der Marke Daewoo mehrfach genötigt und schließlich bei der Ausfahrt Stammheim von der Fahrbahn abgedrängt worden. Der Motorradfahrer konnte nur noch durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Van verhindern.

Gegen den 63-jährigen Autofahrer wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Der Führerschein des Stuttgarters ist nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart beschlagnahmt worden. Laut Polizei hat der 63-Jährige vorsätzlich gehandelt. Dies bekräftigt auch die Aussage eines Autofahrers, der die Situation beobachtet hatte und dem Polizisten anschließend half, den Van zu stoppen. Der Beamte nahm den 63 Jahre alten Autofahrer vorläufig fest.

Gegen 10.10 Uhr war dem Polizisten, der einen mit Schutt beladenen Lastwagen bis zur Autobahnauffahrt begleiten sollte, der Van aufgefallen. Ab der Friedrichswahl setzte sich der Van mehrfach zwischen ihn und den Lastwagen, der mit lediglich 30 Stundenkilometern unterwegs war. Der mit Sondersignalen fahrende Polizist forderte den verdächtigen Autofahrer mehrfach auf, anzuhalten. Der Autofahrer ignorierte alle Zeichen des Beamten und lenkte schließlich seinen Van abrupt von der rechten Fahrbahnseite nach links in Richtung des neben ihm fahrenden Motorradfahrers.
Der Polizeibeamte ist vorläufig dienstunfähig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei dauern an.

Weitere  Zeugenhinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5461entgegen.

Kommentare (10)
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OKT
15
18:39 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Es war ein Gegner
In der Landtagsdrucksache 14/6873 kann man unter Ziff. 7 nachlesen, dass es sich um einen Gegner handelte. Ich schreib das Wertungsfrei. Der Beamte wurde übrigens nicht gefährdet, sondern geschädigt. Wegen einer Vollbremsung tritt keine Dienstunfähigkeit ein
SEP
21
23:12 Uhr, geschrieben von admin
Es war ein Gegner...
Ist im Prinzip aber auch egal! Wer so agiert und einen Polizisten oder anderen Unbeteiligten derart gefährdet, kann nur ein Urteil bekommen: Knast! Und nicht wieder nur eine kleine Bewährungsstrafe weil es ja ein armer Alt-68er mit schwerer Kindheit war... Wieso wird eigentlich nur wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" ermittelt? Das ist versuchter Totschlag! Nichts gegen die Demos, ich bin auch gegen S21, aber irgendwo ist eine Grenze erreicht! Mann mann mann, wie blöd sind eigentlich manche Menschen?
SEP
05
22:08 Uhr, geschrieben von tomtom
Danke Friedlich ist ..für die Belehrung
auch wenn Sie sich direkt an Carl Becker gerichtet hatte, denn das war auch meine Frage. Ich hatte mich nur auf diesen Bericht bezogen, zu dem auch die Kommentare veröffentlicht wurden und da waren diese "Fakten" nicht zu lesen. Selbstverständlich bin ich besten Willens, alle Fakten zu kennen und werde jetzt die komplette Online-Ausgabe studieren, ob irgendwo weitere Informationen verborgen sind.
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