Die Polizei hat mit den Rockern ihre liebe Müh Foto: Max Kovalenko

Die Verteidiger im Stuttgarter Mordprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder der Red Legion sehen keine Mordmerkmale. Ihre Mandanten seien höchstens der Körperverletzung schuldig.

Esslingen - „Wenn mein Mandant wegen gemeinschaftliches Mordes verurteilt würde, wäre dies ein klares Fehlurteil.“ Das sagt Verteidiger Andreas Baier über seinen 25-jährigen Schützling. Doch diese Aussage lässt sich eins zu eins auf alle Verteidiger der acht Angeklagten übertragen. Den Strafantrag des Staatsanwalts, der achtmal lebenslang wegen Mordes, Mordversuchs und Körperverletzung gefordert hatte, halten alle 16 Verteidiger für abwegig.

Die acht Angeklagten im Alter zwischen 23 und 28 Jahren sollen Mitglieder oder zumindest Sympathisanten der verbotenen Straßenbande Red Legion sein. Und sie sollen laut Anklage allesamt verantwortlich sein für den gewaltsamen Tod eines 22-jährigen Mannes, der der verfeindeten Gruppierung Black Jackets angehört hat.

In der Nacht auf den 22. Dezember 2012 hatte ein rund 20-köpfiges Rollkommando der Red Legion zehn Schwarzjacken aus einer Bar an der Esslinger Entengrabenstraße nahe des Obertors gelockt. Dort gingen die Legionisten auf die verhassten Black Jackets los. Am Ende der brutalen Auseinandersetzung lag ein 22-Jähriger tot in seinem Blut. Er war erstochen worden. Sein Bruder, mutmaßlich Vizepräsident der hiesigen Black Jackets, wurde wie ein weiterer Mann durch Messerstiche schwer verletzt. Allerdings trugen auch zwei der Angreifer Messerstiche davon.

Der Staatsanwalt geht von einer konzertierten Aktion aus. Es müsse eine kurze Absprache unter den Angeklagten gegeben haben – deshalb Mord, deshalb lebenslange Freiheitsstrafen. Das sehen die Verteidiger völlig anders.

„Die Idee der Staatsanwaltschaft von einem Mordplan ist unrealistisch“, so Anwalt Baier. Und es sei abwegig, die Angeklagten auf Grundlage dieser unrealistischen Idee lebenslang hinter Gitter bringen zu wollen. Keinem der Angeklagten sei nachzuweisen, dass er von dem Messereinsatz gewusst habe. Gegen eine Absprache spreche auch, dass die Legionisten in jener Nacht zu unterschiedlichen Zeiten vor die Bar gekommen seien. Der Staatsanwalt bewege sich bei seiner Argumentation weitgehend im „Ungefähren“, so die Verteidigung. Und das gehe nach 71 Prozesstagen nicht.

Es sei einseitig ermittelt worden, so ein Vorwurf. Auch gehe die Anklage davon aus, dass die Opfer, die beim Prozess als Nebenkläger auftreten, vor Gericht die Wahrheit gesagt hätten. „Sie haben aber cool und gelassen gelogen“, so einer Anwälte. So wisse angeblich keines der Opfer, wer zwei der Angreifer in den Rücken gestochen habe.

Die tödliche Auseinandersetzung am Esslinger Obertor ist unter anderem eine Reaktion auf den Überfall einer Black-Jackets-Gruppe auf junge Leute in der Waisenhofschule in Esslingen. Damals, im Juni 2009, war ein junger Mann zum Pflegefall geprügelt worden.

Es sei zwar frustrierend, dass man denjenigen nicht habe ermitteln können, der den 22-Jährigen kurz vor Weihnachten 2012 am Obertor erstochen hat, so Verteidiger Baier. Das dürfe indes nicht dazu führen, dass man alle Angeklagten in einen Sack stecke. Sein Mandant sei lediglich einer Körperverletzung schuldig – nicht eines Mordes, nicht eines Totschlags.

In zwei Parallelverfahren wird gegen die anderen zehn Männer verhandelt, die ebenfalls am Obertor unter den Angreifern gewesen sein sollen.